Allgemeine Geschäftsbedingungen eStore der Unify Software and Solutions GmbH & Co KG für den Kauf von Produkten über das Internet („InternetshopBedingungen“) mittels eStore der Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG
Stand 05/2015
1. Gegenstand der Internetshop-Bedingungen
1.1 Die Internetshop-Bedingungen gelten für sämtliche Verträge von Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG („Unify“ oder „wir“) mit dem Kunden, die über den Internetshop [eStore] von Unify geschlossen werden.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Internetshop-Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Internetshop-Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren InternetshopBedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Insbesondere gelten etwaig zwischen Unify und dem Kunden bestehende Rahmenverträge ausdrücklich nicht für den Kauf von Produkten über diesen Internetshop.
1.3 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Internetshop-Bedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung verbindlich.
1.4 Unify behält sich vor, auch ohne vorherige Information des Kunden den Internetshop jederzeit zu schließen oder zu ändern. Darüberhinaus behalten wir uns vor, die zukünftige Nutzung des Internetshops durch den Kunden davon abhängig zu machen, dass der Kunde geänderte Internetshop-Bedingungen akzeptiert.
1.5 Vor jedem Zugang zu dem Webshop muss der Nutzer allgemeine Nutzungsbedingungen für den Webshop akzeptieren. Ohne Akzeptierung dieser Nutzungsbedingungen ist eine Bestellung über den Webshop nicht möglich.
1.6 Unify behält sich vor, auch ohne vorherige Information des Kunden den Internetshop jederzeit zu schließen oder zu ändern. Darüberhinaus behalten wir uns vor, die zukünftige Nutzung des Internetshops durch den Kunden davon abhängig zu machen, dass der Kunde geänderte Internetshop-Bedingungen oder der Nutzer geänderte Nutzungsbedingungen akzeptiert.
1.7 § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden für Käufe über den Internetshop keine Anwendung.
1.8 Sie können dieses Dokument ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Internetdiensteprogramms (=Browser: dort meist „Datei“ -> „Speichern unter“) nutzen. Sie können sich dieses Dokument auch in PDF-Form herunterladen und archivieren, indem Sie auf den PDF-Button am Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ende der Seite klicken. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter www.adobe.de) oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format ausführen.
2. Zustandekommen des Vertrages / Beschränkung auf Unternehmer / Produktbeschreibungen
2.1 Die Angebote von Unify im Internetshop sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Kunde verbindlich gegenüber Unify, den Inhalt des Warenkorbes zu den Internetshop-Bedingungen erwerben zu wollen. Unify ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Produkte anzunehmen. Der Vertrag kommt erst durch diese Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Produkte zustande.
2.2 Mit Übermittlung der Bestellung erklärt der Kunde, dass er bei Abschluss des Rechtsgeschäftes als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Die von Unify online zur Verfügung gestellten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sowie zur Verwendbarkeit von Produkten für neue Technologien sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Verbesserungen und Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
2.4 Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
3. Informationspflichten des Kunden
3.1 Bei der Registrierung und bei jeder Bestellung von Produkten muss der Kunde seine für die Ausführung der Bestellung notwendigen Daten wahrheitsgemäß eingeben. Sofern sich die Daten des Kunden, insbesondere das Vertretungsrecht des vom Kunden zu Bestellungen ermächtigten Vertreters, ändern, ist er verpflichtet, Unify diese Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Information über eine Änderung seiner Daten oder gibt er von vornherein unrichtige Daten an, kann Unify, soweit ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann auch in Form einer E-Mail erklärt werden.
3.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er unter der von ihm angegebenen E-Mail Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und insbesondere nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
3.3 Die Unrichtigkeit der Daten im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.2 wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander zurückkommt oder eine Bestellung wegen der Unrichtigkeit der Daten nicht ausgeführt werden kann.
3.4 Bei umsatzsteuerbefreiten Lieferungen hat der Kunde die Pflicht, die unter den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Nachweise und Informationen, bereit zu stellen.
4. Lieferung, Entgegennahme, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
4.1 Unify liefert die bestellten Produkte ausschließlich nach Deutschland an die in der Bestellung genannte deutsche Adresse (EXW INCOTERMS 2010).
4.2 Der Kunde darf die Entgegennahme von Produkten wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
4.3 Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen.
4.4 Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verzögerung auf den Kunden über.
4.5 Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit der vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsbeziehung zwischen Unify und dem Kunden bestehenden Zahlungsansprüchen auf den Kunden über. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung untersagt.
4.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter während des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde Unify unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das bestehende Eigentumsrecht von Unify hinzuweisen.
4.7 Tauscht Unify zur Durchführung eines Auftrags des Kunden Produkte aus, geht mit dem Austausch das Eigentum an den zurückgenommenen Produkten auf Unify und das Eigentum an den statt dessen gelieferten Produkten mit der Erfüllung der Unify gegen den Kunden zustehenden Ansprüchen auf den Kunden über.
5. Softwareüberlassung, Nutzungsrechte, sonstige Leistungen
Soweit die Ware Software enthält, gelten dafür die nachfolgenden Bestimmungen
5.1 Definitionen
5.1.1 „Software“ umfasst den gesamten Inhalt der Dateien sowie Datenträger, die mit diesem Vertrag geliefert werden. Dazu gehören unter anderem – Computerinformationen und programme von Unify oder Dritten im Object Code, dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial (Dokumentation). Der Begriff „Software“ umfasst außerdem alle Updates, Upgrades, modifizierte Versionen, Ergänzungen sowie Kopien der vom Kunden durch Unify lizenzierten Software.
5.1.2 „Softwareprodukte sind die im Vertrag beschriebenen Softwareprogramme im Object Code.
5.1.3 Ein „Update“ ist die Aktualisierung einer bestehenden Version mit Fokus auf Fehlerbereinigung und gegebenenfalls unwesentliche funktionale Ergänzungen (z. B. zusätzliche Treiber).
5.1.4 Ein „Upgrade“ ist eine neue Version / funktionale Erweiterung, gegebenenfalls mit Fehlerbereinigung für alte Versionen, deren Lizenzierung eine gültige Lizenz einer definierten Vorgängerversion voraussetzt.
5.1.5 „Client-Access-License“ oder CAL bezeichnet eine Lizenz für den Zugriff auf einen Server, wie nachstehend beschrieben.
5.1.6 Ein „Client“ greift in einem Netzwerk im Unternehmen des Kunden auf einen Server zu. Je nach Art der Funktionalitäten, die die Server-Software bereitstellt, können Clients hierbei beispielsweise Benutzer, Agenten, Geräte, Identitäten oder Kommunikationskanäle etc. sein. Art und Anzahl der nutzungsberechtigten Clients sind im Vertrag definiert.
5.1.7 „Server-Software“ ist im Gegensatz zu einer Einzelplatz-Software ein Programm, das auf einem Server-Computer (Host) installiert wird und auf die Clients zugreifen, um die Funktionalitäten der Software in Anspruch zu nehmen.
5.1.8 „Firmware“ ist eine Einzelplatz-Software, die in Mikrokontroller verschiedener elektronischer Geräte (z. B. auch Telefon-Endgeräte) eingebettet ist.
5.1.9 Eine „Netzwerklizenz“ berechtigt den Kunden die Software innerhalb seines eigenen Netzwerkes, wie nachstehend beschrieben, zu nutzen.
5.2 Software wird dem Kunden lediglich zur Nutzung überlassen (Lizenz). Der Kunde erhält auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen diese Lizenz zeitlich unbefristet gegen Einmalzahlung.
5.3 Sofern Informationen, Software oder Dokumentation unentgeltlich überlassen werden – wie z. B. im Falle von Shareware, Freeware oder Open Source Software-, haftet Unify nicht für Rechts- und Sachmängel der Informationen, Software und Dokumentation, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer
Beschaffenheitsgarantie, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.4 Software wird in ausschließlich maschinenlesbarer Form geliefert. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen. Soweit jedoch die Lizenzbedingungen für Open Source Software eine Herausgabe des Quellcodes vorsehen, wird Unify diese auf Verlangen des Kunden gegen entsprechenden Aufwendungsersatz zur Verfügung stellen, sofern die Open Source software nicht bereits auf den Webseiten von Unify bereitgestellt wurde.
5.5 Bei Datenträgern, die mehrere Softwareprodukte enthalten, wird der Kunde nur die ihm im Vertrag lizenzierte Software nutzen. Das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb oder Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ist eine Lizenz für eine ServerSoftware im Vertrag als Netzwerklizenz vereinbart, ist der Kunde berechtigt in Abweichung von Ziffer 6.1, die Software auf beliebig viele Server innerhalb seines eigenen Netzwerkes zu installieren. Die Anzahl der mit dieser Software im Netz des Kunden aktiv betriebenen Server ergibt sich aus der Anzahl der vereinbarten Lizenzen, sofern im Einzelfalle nichts Abweichendes vereinbart ist.
5.6 Für jeden Client, der auf einen Server zugreift, ist, abhängig von dem jeweiligen Software-Produkt, eine Client bzw. Client-Zugriffslizenz (im Folgenden: Client-AccessLicense – CAL) für die entsprechende Server-Software zu erwerben. Sind CAL als Netzwerklizenz vereinbart, darf in Abweichung hiervon die Anzahl der gleichzeitig auf die Server-Software zugreifenden Clients die Anzahl der in der Netzwerklizenz vereinbarten CAL’s nicht überschreiten. Für Einzelplatzsoftware darf der Kunde je Lizenz eine Kopie des jeweiligen Softwareproduktes auf einen einzigen Computer installieren. Zusätzlich darf er eine Kopie der jeweiligen Software auf einem Dateiserver innerhalb seines internen Netzwerkes installieren, um die Software auf andere Computer seines internen Netzwerks bis zur vereinbarten Anzahl herunterzuladen und auf ihnen installieren zu können, sofern die Einzelplatz-Software eine derartige Installationsroutine ermöglicht. Jede andere Verwendung der Einzelplatz-Software in einem Netzwerk ist unzulässig.
5.7 Der Kunde darf weder die Software selbst noch die Rechte an der Software vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, Dritten zur Nutzung überlassen, abtreten oder übertragen, noch die Software kopieren oder das Kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen.
5.8 Der Kunde wird die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Unify Dritten nicht zugänglich machen. Ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Weitergabe der Software an Dritte besteht nicht. Soweit Unify der Weitergabe zustimmt, steht diese unter der Bedingung, dass der Kunde dem Dritten die Einhaltung der Ziffer 5 dieses Vertrages auferlegt und die Seriennummer(n), die Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche oder juristische Person überträgt; der Kunde keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehält und der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen der Kunde die Softwarelizenz legal erworben hat; sowie – der Kunde Unify Namen und Anschrift des Empfängers mitteilt. Der Kunde wird alphanumerische Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke auf der Software, gleich welcher Art, nicht entfernen. Bei erlaubter Vervielfältigung wird er sie unverändert mitvervielfältigen, alle Kopien mit einer fortlaufenden Nummer versehen, aus der auch die Softwareseriennummern zu entnehmen sind und über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnungen führen, die Unify auf Wunsch einsehen kann. Zwingende urheberrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.
5.9 Sofern die Software eine Aktivierung verlangt, wird der Kunde die Software innerhalb von 30 Tagen nach deren erstmaliger Installation aktivieren, erst dann ist die Installation abgeschlossen. Hierfür sind vom Kunden die erforderlichen Informationen in der Art einzutragen, wie dies in der Installationssequenz der Software beschrieben ist. Nach Änderungen an der Hardware kann es erforderlich sein, die Software erneut zu aktivieren.
5.10 Erfolgt die Aktivierung nicht innerhalb von 30 Tagen nach erstmaliger Installation, kann die Software nach Ablauf dieser Frist für eine weitere Verwendung gesperrt sein. Durch Eingabe eines gültigen Aktivierungscodes, der jederzeit bei Unify gegen Nachweis der Berechtigung angefordert werden kann, hat der Kunde jedoch die Möglichkeit, die Software wieder freizuschalten.
5.11 Für Standardsoftware stellt Unify entsprechenden Softwarebeschreibungen, z. B. für Leistungsmerkmale, spezielle Funktionen, Hardware- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernisse, Einsatzbedingungen und Bedienung (im Folgenden: Nutzerdokumentation), zur Verfügung. Diese können auch elektronisch, z. B. per Bereitstellung im Internet, zur Verfügung gestellt werden.
5.12 Jeder ergänzende Programmcode (z. B. Patch), der dem Kunden im Rahmen einer Serviceleistung oder Nacherfüllung zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil der jeweils überlassenen Software betrachtet und unterliegt den Bedingungen dieses Vertrages, sofern im Einzelfalle nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5.13 Mit Lieferung und Installation von Upgrade- oder Migrationsversionen einer Software erlöschen die Nutzungsrechte an den ersetzten Versionen. Vorhandene Kopien sind vom Kunden entweder gegen Nachweis zu vernichten oder an Unify zurückzugeben.
5.14 Für Firmware gelten die Regelungen dieser Ziffer 5 sinngemäß, jedoch darf Firmware nur mit der jeweils mitgelieferten zugehörigen Hardware benutzt bzw. an Dritte weitergegeben werden.
6 Vergütung, Zahlung
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise einschließlich Verpackung. Versandkosten können gesondert berechnet werden. Unify behält sich vor, die Preise ohne Ankündigung für zukünftige Bestellungen nach eigenem Ermessen zu verändern.
6.2 Unify wird nach Möglichkeit die bestellten Waren in einer Lieferung ausliefern. Unify ist jedoch zu Teillieferungen und Teilabrechnungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei einer Teillieferung übernimmt Unify die zusätzlichen Versandkosten.
6.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6.5 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
6.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
7 Sachmängel
7.1 Alle diejenigen Produkte oder Produktteile sind nach Wahl von Unify unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Software ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, die in der Spezifikation abschließend beschrieben ist.
7.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung.
7.3 Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Mängelrügen gem. §§ 377, 381 Abs. 2 HGB haben schriftlich zu erfolgen.
7.4 Zunächst ist Unify Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Bei Softwarefehlern erfüllt Unify diese Pflicht durch die Überlassung eines neuen Softwareausgabestandes. Bis zur Überlassung des neuen Softwareausgabestandes hat Unify eine Zwischenlösung zur Fehlerumgehung zu überlassen, wenn dies bei angemessenem Aufwand möglich ist, und wenn der Kunde sonst unaufschiebbare Aufgaben nicht mehr bearbeiten kann. Unify erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von Softwarefehlern benötigten Unterlagen und Informationen.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.6 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.7 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.8 Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 11. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche des Kunden gegen Unify und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Unify beachtet bei der Erhebung, bei der Nutzung und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers der Website, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Unify Software and Solutions GmbH & Co KG Datenschutzrichtlinie, die über Hyperlinks auf der Website eingesehen werden kann.
8 Verzug
8.1 Kommt Unify mit Lieferungen oder Leistungen in Verzug und macht der Kunde glaubhaft, dass ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist, kann er pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Unify hat höhere Gewalt, insbesondere Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Streik und Aussperrung nicht zu vertreten. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt 0,5 % des Kaufpreises für jede vollendete Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Kaufpreises. Kann der Kunde Lieferungen oder Leistungen nur teilweise nicht rechtzeitig im vereinbarten Leistungsumfang in Betrieb nehmen, ermäßigt sich der pauschalierte Schadenersatz entsprechend.
8.2 Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 8.1 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer Unify etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von Unify zu vertreten ist.
8.3 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Unify innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung weiter auf der Lieferung besteht und/oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht.
9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel
9.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist Unify verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Macht ein Dritter innerhalb der in Ziffer 7.2 bestimmten Frist Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von Unify gelieferten, vertragsgemäß genutzten Produkte gegenüber dem Kunden geltend und wird die Nutzung der Produkte hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so wird Unify nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Produkte so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte gegenüber dem Dritten freistellen. Ist dies Unify zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
9.2 Voraussetzungen die Ansprüche des Kunden gegen Unify nach Ziffer 9.1 ist, dass der Kunde Unify von Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Einvernehmen mit Unify führt. Stellt der Kunde die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den
Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
9.3 Soweit der Kunde selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen Unify nach Ziffer 9.1 ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, durch eine von Unify nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Unify gelieferten Produkten eingesetzt wird.
9.4 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in Ziffer 9.1 geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer 7.4 und 7.5 entsprechend.
9.5 Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 7 entsprechend.
9.6 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen Unify und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
10 Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
10.1 Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass Unify die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
10.2 Sofern höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von Unify erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Unify das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will sie von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
11 Haftung von Unify
11.1 Unify haftet für einen von ihr zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihr verschuldeten Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von EUR 50.000,- je Schadensereignis. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Auf-wand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
11.2 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
11.3 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
11.4 Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.2. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12 Exportkontrollbestimmungen
12.1 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen und sicherzustellen, dass
die relevanten europäischen und deutschen Gesetze, und das U.S.Exportkontrollrecht eingehalten werden;
die in diesem Internet-Shop bestellten Produkte nicht für eine rüstungsrelevante, kerntechnische oder sonstige militärische Bestimmung verwendet werden;
die in diesem Internet-Shop bestellten Produkte nicht an Unternehmen und Personen weitergegeben werden, die in folgenden Listen genannt sind:
- United States Department of Treasury lists of Specially Designated Nationals and Specially Designated Terrorists
- United States Department of Commerce Table of Denial Orders
- Antiterrorverordnung der Europäischen Union
- Namenslisten (Terrorismus) des Deutschen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle;
die Frühwarnhinweise der zuständigen deutschen Behörden und die U.S. Entity List beachtet werden.
der Kunde kein Staatsbürger von Kuba, Iran, Sudan, Nordkorea, Syrien noch eines Landes ist, für das die Vereinten Nationen, USA oder Deutschland den Export verbieten;
die in diesem Internet-Shop bestellten Produkte nicht direkt oder indirekt in die oben erwähnten Länder (re)-exportiert und auch nicht an Gebietsansässige dieser Länder weitergegeben werden;
12.2 Die Ausfuhr der Produkte und Unterlagen kann z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise in den Lieferscheinen und Rechnungen). Ist ein Export durch den Kunden beabsichtigt, so verpflichtet sich der Kunde, sich über alle anwendbaren (insbesondere deutschen, EU- und US-) Exportkontrollbestimmungen selbst zu unterrichten, diese zu beachten und daraus entstehende Kosten selbst zu tragen. Die Bestellung von Produkten in unserem Internet-Shop darf nur dann erfolgen, wenn sie der oben genannten Prüfung und Sicherstellung entsprechen.
12.3 Falls Unify Grund zur Annahme hat, dass der Kunde die oben erwähnten. Exportkontrollbestimmungen verletzt haben könnte, kann es Unify verboten sein, technische Unterstützung, Software oder weiteres Material zur Verfügung zu stellen.
13 Schriftform, Übertragung vertraglicher Rechte und Pflichten, Geheimhaltung, Datenschutz, Gerichtsstand
Unify kann Forderungen aus diesem Vertrag jederzeit an Dritte übertragen. Im Übrigen kann Unify die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur auf einen Dritten übertragen, wenn der Kunde innerhalb 4 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung nicht schriftlich widerspricht; hierauf wird Unify in der Mitteilung hinweisen.
13.2 Unify und der Kunde werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Unify und der Kunde werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung auferlegen.
13.3 Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, wird Unify die Anforderungen der Datenschutzgesetze erfüllen. Unify wird die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen.
13.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist München.