Allgemeine Servicebedingungen (AGB) für Unify Phone Services

Für Endkunden, die Zugang zum Unify Phone Service erhalten

Datum des Inkrafttretens November 2023

Der Unify Phone Service ist ein Cloud-Service von der Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG („Unify“) mit Sitz im Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, Deutschland, der Soft-Client-Funktionalitäten aus der Cloud für OpenScape VoIP-Plattformen bereitstellt, die beim Kunden vor Ort eingesetzt werden. Der Cloud-Service wird durch spezifische Lizenzen der jeweiligen VoIP-Plattformen verkauft und aktiviert, die von lokalen Unify-Konzernunternehmen oder von akkreditierten Vertriebspartnern erworben werden können. Unify macht Unify Phone Service für die Kunden unter den in diesem Dokument enthaltenen ALLGEMEINEN SERVICEBEDINGUNGEN (im Folgenden als „AGB“ oder „Vereinbarung“ bezeichnet) verfügbar. Diese AGB beschreiben die verbindliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, das die Unify Phone Lizenzen für die endgültige Nutzung erwirbt (im Folgenden als „Sie“ oder „Kunde“ bezeichnet) und dem „Anbieter“ des Unify Phone Services, d. h. dem Unify-Konzernunternehmen, das die Lizenzen an Sie verkauft, oder Unify direkt, falls die Lizenzen von einem akkreditierten Vertriebspartner verkauft werden.

Unify oder das Unify-Konzernunternehmen und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ und einzeln als eine „Partei“ bezeichnet.

Die Parteien vereinbaren hierzu das Folgende:

1. Registrierung, Click & Accept, Verhältnis zu anderen Verträgen

1.1 Diese Vereinbarung ist die einzige anwendbare Vereinbarung für die Nutzung des Unify Phone Services, es sei denn, Sie haben eine andere Vereinbarung über Unify-Cloud-Dienste mit einem Unify-Konzernunternehmen, die diese Vereinbarung ausdrücklich ersetzt, z. B. eine Managed-Services-Vereinbarung oder einen Cloud-Rahmenvertrag, der den Unify Phone Service abdeckt.

1.2 Um den Unify Phone Service auf Ihrer OpenScape VoIP-Plattform nutzen zu können, müssen Sie a) über eine Software Assurance und einen Software Support Vertrag für Ihre OpenScape VoIP-Plattform verfügen, b) die entsprechenden Unify Phone Lizenzen für Ihre OpenScape VoIP-Plattform abonniert haben (siehe Anlage 6), c) diese Vereinbarung und die zugehörige Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) akzeptiert haben und d) sich für den Unify Phone Service auf der Unify Phone Service Plattform (phoneapp.unify.com/tenant/login/) registriert haben. Kunden von Unify-Konzernunternehmen erhalten diese Vereinbarung mit dem Angebot der Unify Phone Lizenzen und akzeptieren sie mit der Bestellung der Lizenzen. Eine erneute Bestätigung der Annahme ist bei der Registrierung erforderlich. Kunden von akkreditierten Vertriebspartnern wird diese Vereinbarung auf der oben genannten Registrierungsseite für Click & Accept vorgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der vier Voraussetzungen wird der Cloud-Service aktiviert, in Ihre OpenScape-Plattform integriert und für die Nutzung bereitgestellt.

1.3 Die Person, die diese Vereinbarung annimmt, sichert zu, dass sie befugt ist, das Unternehmen oder die Organisation, in deren Namen sie handelt, zu vertreten. Die Person wird von Unify als Kundenkontakt für alle weiteren Mitteilungen registriert.

1.4. Die Vereinbarung besteht aus den hierin enthaltenen Bedingungen und Konditionen und den beigefügten, folgend aufgeführten Anhängen. Sie alle sind untrennbarer Teil dieser Vereinbarung:

Anhang 1: Definitionen. In diesem Dokument enthalten.

Anhang 2: Produkt und Service-Beschreibung für Unify Phone (als Zusatz zu Unify Video): Online verfügbar.
https://unify.com/de/impressum/unify-phone-als-zusatz-zu-unify-video-produkt-und-servicebeschreibung

ODER       Produkt und Service-Beschreibung für Unify Phone für OpenScape: Online verfügbar.
https://unify.com/de/impressum/atos-unify-openscape-produkt-und-servicebeschreibung

Anhang 3: End-user License Agreement (EULA).  Online verfügbar.
https://unify.com/de/impressum/endnutzer-lizenzvereinbarung-EULA-unify-software

Anhang 4: Acceptable Use Policy (AUP). In diesem Dokument enthalten.

Anhang 5: Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Online verfügbar.

https://unify.com/de/impressum/unify-phone/datenschutzvereinbarung

Anhang 6: Unify Phone Lizenz-Beschreibung und Service-Gebühren-Struktur. In diesem Dokument enthalten.

2. Feedback über Unify Phone Service

Unify ist Eigentümer aller Informationen und Daten der von Ihnen oder Ihren Nutzern durchgeführten Tests, der Testergebnisse und anderer Dateien wie Screenshots, Aufzeichnungen, Konzepte usw. (zusammenfassend als „Feedback“ bezeichnet). Sie übertragen und gewähren Unify hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an dem Feedback mit allen darin enthaltenen Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich des Rechts, das Feedback auf jede Weise und für jeden Zweck zu nutzen, zu teilen und zu vermarkten. Sie werden kein Feedback geben, das einer Lizenz unterliegt, die Unify zur Gewährung von Rechten verpflichtet (z.B. Freeware- und Open-Source-Lizenz), oder Zahlungen an Dritte zu leisten, weil das Feedback in den Unify Phone Service oder die Dokumentation oder andere Produkte, Software oder Dienstleistungen von Unify oder andere Artikel integriert wurde. Diese Rechte überdauern diese Vereinbarung.

3. Verantwortlichkeiten des Kunden

3.1 Sie müssen jederzeit alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften für die Nutzung des Unify Phone Services einhalten, einschließlich der Datenschutzgesetze und -vorschriften in Bezug auf personenbezogene Daten und Nutzerdaten. Sofern nicht anders vereinbart, ist Unify nicht für die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften verantwortlich, die für den Kunden oder seine Branche spezifisch sind, noch bestimmt Unify, ob die Daten des Kunden Informationen enthalten, die solchen spezifischen Gesetzen oder Vorschriften unterliegen.

3.2 Sie sind vollständig für alle Aktivitäten verantwortlich, die innerhalb Ihrer Unify Phone Service-Tenancy mit Ihren Nutzerdaten durchgeführt werden. Sie sind der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, die zum Zweck der Bereitstellung des Unify Phone Services verarbeitet werden und garantieren, alle erforderlichen Maßnahmen unternommen zu haben, um sicherzustellen, dass Ihre Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht stehen. (Siehe Art. 4 über die Verpflichtungen von Unify und Ihres Anbieters in Bezug auf den Schutz Ihrer Nutzerdaten.)

3.3 Sie entschädigen, verteidigen und halten Unify, das Unify-Konzernunternehmen und Ihren akkreditierten Vertriebspartner schadlos gegenüber allen Ansprüchen Dritter, Haftungsansprüchen, Schäden und/oder Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten), die sich aus Ihrem Verstoß gegen die Klauseln in diesem Abschnitt 3 (Verantwortlichkeiten des Kunden) und 4 (Datenschutz) ergeben.

3.4 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre OpenScape VoIP-Plattform auf den für den Unify Phone Service erforderlichen Softwarestand zu aktualisieren. Die Kosten für Software-Upgrades und -Updates werden von dieser Vereinbarung nicht abgedeckt. Die Unify-Tochtergesellschaft oder der akkreditierte Vertriebspartner der Unify Phone Lizenzen sind dafür verantwortlich, Ihnen die Mindestanforderungen an die Software für Ihre OpenScape VoIP-Plattform mitzuteilen. Diese können Änderungen unterliegen.

3.5 Sie sind dafür verantwortlich, Ihre OpenScape VoIP-Plattform und die Netzwerkeinstellungen so zu konfigurieren, dass die Integration mit dem Unify Phone Service möglich ist. Die damit verbundenen Kosten werden nicht von dieser Vereinbarung abgedeckt. Die Anforderungen finden Sie im Unify Phone Administration Guide.

4. Data Privacy

4.1 Ihr Anbieter trifft geeignete und angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität Ihrer Nutzerdaten, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung unautorisierten Zugriffs, der Nutzung, Änderung oder Offenlegung von Kundendaten durch Dritte oder Mitarbeiter von Ihrem Anbieter, außer (a) zur Erbringung der Unify Phone Services und zur Verhinderung oder Behebung von Dienstleistungs- oder technischen Problemen, (b) wenn dies in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung gesetzlich vorgeschrieben ist oder (c) wenn dies von Ihnen ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde. Soweit Ihr Anbieter im Rahmen der Erbringung der Unify Phone Service personenbezogene Daten (wie in der beigefügten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) in Anhang 5 definiert) in Ihrem Auftrag verarbeitet, werden die Regelungen dieser AVV hiermit aufgenommen und die Parteien verpflichten sich, diese Bedingungen einzuhalten.

4.2 Der Unify Phone Service ist ein passiver Dienst, er stellt lediglich die Leitung für Ihre Unify Phone Service Nutzerdaten zur Verfügung. Unify kann keine Eigentumsrechte an Ihren Nutzerdaten beanspruchen und wird Ihre Nutzerdaten nicht überprüfen, weitergeben, verteilen oder referenzieren, außer wie hierin oder in Anhang 4 (Acceptable Use Policy) für den Unify Phone Service vorgesehen, oder wie dies durch geltende Gesetze vorgeschrieben sein kann.

5. Security

5.1 Sie sind vollständig für die Wahrung der Vertraulichkeit der Nutzerzugangsdaten ihrer Unify Phone Service-Nutzerkonten verantwortlich. Keiner Ihrer Nutzer darf das Unify Phone Service-Nutzerkonto eines anderen Nutzers zu irgendeinem Zeitpunkt ohne die Erlaubnis des betroffenen Nutzers verwenden.

5.2 Sie verpflichten sich, den Anbieter unverzüglich über jede unbefugte Nutzung Ihres Unify Phone Service-Tenancy oder jede andere Verletzung der Sicherheit zu informieren. Ihr Anbieter haftet nicht für Verluste, die Ihnen dadurch entstehen, dass jemand anderes mit oder ohne Ihr Wissen die Zugangsdaten Ihrer Nutzer zu deren Unify Phone Service-Nutzerkonten verwendet. Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie in einem solchen Fall wiederum für Verluste haftbar gemacht werden können, die Ihrem Anbieter oder einer anderen Partei dadurch entstehen, dass eine andere Person die Zugangsdaten Ihrer Nutzer zu deren Unify Phone Service verwendet.

6. Lokale Verfügbarkeit kann begrenzt sein

Der Unify Phone Service ist möglicherweise nicht in allen Ländern oder für die Nutzung an einem bestimmten Ort verfügbar oder zugänglich. Sie sind dafür verantwortlich, die geltenden Gesetze in den Gerichtsbarkeiten, Staaten oder Ländern Ihrer Nutzer zu befolgen und dürfen den Unify Phone Service nicht nutzen, wenn eine solche Nutzung zu einer Verletzung der geltenden Gesetze führen würde. Unify behält sich das Recht vor, Merkmale und Funktionen des Unify Phone Services und/oder damit verbundener Dienste zu ändern oder zu deaktivieren, wenn dies zur Einhaltung der vor Ort geltenden Gesetze erforderlich ist. Unify hat das Recht, den Zugang zum Unify Phone Service aus bestimmten Ländern oder Gerichtsbarkeiten zu sperren. Eine solche Einschränkung oder Änderung oder Deaktivierung berechtigt Sie nicht zur vorzeitigen Kündigung dieser Vereinbarung.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter oder Ihren akkreditierten Vertriebspartner, um die aktuelle Liste der Länder zu erhalten, in denen der Unify Phone Service verfügbar ist, und um sich über etwaige funktionale Abweichungen in bestimmten Ländern oder Gerichtsbarkeiten zu informieren.

7. Notrufdienste

Sie erkennen an, dass der Unify Phone Service Notrufe nicht unterstützt Dies betrifft z. B. Anrufe an Krankenhäuser, die Polizei, die Feuerwehr oder andere Dienste, die einen Nutzer mit einer Notrufzentrale verbinden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für Festnetz- oder Mobil-Telefondienste zu sorgen, die Zugang zu solchen Notdiensten bieten. Der Unify Phone Service unterstützt nicht die speziellen Funktionen, die von Notdiensten benötigt werden, wie z. B. die Übermittlung von Informationen über den Standort des Anrufers an den Notdienst. Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn Sie technisch gesehen tatsächlich eine Verbindung von Unify Phone Service zu einem Notdienst herstellen könnten. In diesem Fall müssen Sie Angaben zu Ihrem physischen Standort machen, damit der Notdienst auf Sie reagieren kann.

8. Lizenz, Copyright und Eigentum von Unify Phone Service

8.1 Die Unify Phone Lizenzen, die Sie von einem Unify-Konzernunternehmen oder Ihrem akkreditierten Vertriebspartner erwerben, gewähren Ihnen ab dem Datum der Registrierung ein weltweites, widerrufliches (gemäß etwaiger Kündigung dieser Vereinbarung), nicht exklusives, gebührenfreies und nicht übertragbares Recht, auf den Unify Phone Service zuzugreifen und diesen zu nutzen, einschließlich aller von Unify zur Verfügung gestellten zukünftigen Versionen, und zwar von jedem technisch kompatiblen Gerät, das von Ihrer Organisation kontrolliert wird.

8.2 Mit Ausnahme der in Ziffer 8.1 gewährten Rechte verbleiben alle Eigentumsrechte und alle geistigen Eigentumsrechte am Unify Phone Service, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Änderungen daran, unabhängig davon, ob sie auf Feedback beruhen oder nicht, im ausschließlichen Eigentum von Unify und dürfen in keiner anderen Weise als hierin beschrieben verwendet werden. Sie erkennen an, dass der Unify Phone Service und alle diesbezüglichen geistigen Eigentumsrechte jederzeit Eigentum von Unify sind und bleiben, auch wenn von Ihnen gemachte Vorschläge, z. B. als Teil des Feedbacks, in nachfolgende Versionen des Unify Phone Services aufgenommen werden.

8.3 Sie sind nicht berechtigt, den Zugriff auf den Unify Phone Service oder jegliche Software, die Ihnen im Rahmen Ihrer Registrierung für den Unify Phone Service zum Herunterladen zur Verfügung gestellt wird, oder die zugehörige Dokumentation oder andere urheberrechtlich geschützte Informationen von Unify offenzulegen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen. Sie dürfen den Unify Phone Service nicht an Dritte untervermieten oder unterverpachten, mit Ausnahme Ihrer verbundenen Unternehmen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich mit Unify vereinbart. Sie dürfen den Unify Phone Service nicht zurückentwickeln, reproduzieren, dekompilieren oder disassemblieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zwingend erlaubt. Sie erklären sich damit einverstanden, keinen Anspruch auf den Unify Phone Service oder dessen Eigentum zu erheben oder geltend zu machen.

9. Downloadable Software

9.1 Um einige Funktionen des Unify Phone Services oder den Unify Phone Service auf einigen Geräten nutzen zu können, müssen Sie möglicherweise Software herunterladen und installieren, z. B. eine App für ein Smartphone oder Tablet oder ein Plugin. Diese Software wird Ihnen im Rahmen dieser AGB lizenziert und zusätzlich gelten die Bedingungen des Endnutzer-Lizenzvertrags (EULA) von Unify (Anlage 3).

9.2 Sie dürfen diese herunterladbaren Software Apps für Sicherungs- oder Archivierungszwecke oder als Teil der Nutzung des Unify Phone Services kopieren, nicht jedoch für andere Zwecke. Sie dürfen keine Urheberrechts- oder Eigentumshinweise entfernen oder verändern. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend. Die Verteilung innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation durch andere Mittel als den Unify Phone Service (z. B. internes Softwareverteilungssystem) ist nur in dem Umfang gestattet, in dem die herunterladbare Software ausschließlich an und für die Verwendung durch Ihre Nutzer verteilt wird.

10. Verfügbarkeit von Unify Phone Service und Service-Levels

10.1 Abgrenzung der Dienste

Die Service-Levels in diesem Abschnitt gelten für den Unify Phone Service bis zum Internet-Zugangsrouter der Rechenzentren, die zur Erstellung des Cloud-Dienstes genutzt werden. Ausgeschlossen sind insbesondere:

a) Die Internetverbindung zwischen Ihrem Netzwerk und den Datenzentren des Cloud-Services

b) Die ordnungsgemäße Konfiguration, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Vor-Ort-Geräten in Ihrem Netzwerk, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Session Border Controller, OpenScape VoIP-Plattform, Telefone oder Endgeräte, deren Service-Levels im jeweiligen Vertrag geregelt sind.

c) Jede funktionale Integration mit anderen Cloud-Diensten wie z.B. Microsoft 365.

d) Alle Vor-Ort-Dienste in Ihren Geschäftsräumen.

Sie können durch Multi-Cloud-Integrations- oder Managed-Services-Vereinbarungen mit einem Unify-Konzernunternehmen oder einem akkreditierten Vertriebspartner weiterreichende Service Level Agreements erhalten.

10.2 Verfügbarkeits-SLAs (Service Level Agreements)

Unify ist verpflichtet, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um den Unify Phone Service generell mit einer Verfügbarkeit von 99,9 % auf einer kalendermonatlichen Basis, wie unten definiert, bereitzustellen. Dabei werden folgende Ausfallzeiten ausgeschlossen:

a) Geplante Wartung

Im Voraus geplante Ausfallzeiten, um Fehlerbehebungen, Updates und andere Wartungsarbeiten durchzuführen. Geplante Wartungsarbeiten werden in der Regel außerhalb der Zeiten durchgeführt, in denen der Unify Phone Service am stärksten genutzt wird. Kunden werden über geplante Wartungsarbeiten mindestens zwei (2) Tage im Voraus in Textform benachrichtigt.

b) Notfall-Wartung

In dringenden Fällen kann eine Downtime sofort eingeplant werden, wenn dies zur Verhinderung oder Vermeidung von Schäden oder zur Installation von Fehlerbehebungen erforderlich ist, die nicht bis zur nächsten planmäßigen Wartungsperiode aufgeschoben werden können wie z.B. die Behebung einer als „hoch“ eingestuften Schwachstelle. Unify ist verpflichtet, zu versuchen, den Endkunden zu benachrichtigen, es kann aber zu einer kürzeren Benachrichtigungsfrist als bei der planmäßigen Wartung kommen.

c) Verfügbarkeit Ausnahmen

Dies sind Ausfallzeiten, die durch:

  • Force Majeure Ereignisse;
  • Von Ihnen verursachte oder zu vertretende Probleme, Vorfälle und Mängel, wie z. B.
    • Nutzung des Unify Phone Service trotz des (wiederholten) Hinweises von Unify, dies in einer gefährlichen oder rechtswidrigen Weise zu nutzen, insbesondere wenn diese Nutzung gegen die Acceptable User Policy (AUP) (Anhang 4, online verfügbar (siehe unter Ziffer 1.5)) verstößt,
    • Jegliche unbefugte Handlung oder Unterlassung Ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Lieferanten in Bezug auf den Unify Phone Service, oder wenn jemand Zugang zum Unify-Netzwerk erhält, indem er Ihre Passwörter oder Geräte ohne Ihre Erlaubnis verwendet,
    • Ihr Versäumnis, die erforderlichen Konfigurationen, Plattformen, Software oder Hardware einzuhalten.
  • Probleme, Vorfälle und Defekte, die durch die Software Dritter (einschließlich der von Ihnen verwendeten Dienste oder Software Dritter wie z. B. Browser) oder die Hardware Dritter (einschließlich Ihrer Netzwerkausrüstung) verursacht werden, sofern diese nicht unter der Kontrolle von Unify stehen oder nicht für den Unify Phone Service empfohlen wurden,
  • Ausfall der Internetverbindung zwischen Ihnen und dem Point-of-Presence von Unify für die Rechenzentren, die den Unify Phone Service bereitstellen.

Die effektive Ausfallzeit ist wie folgt definiert

Effektive Ausfallzeit = Ausfallzeit – Geplante Wartung – Notfall-Wartung – Verfügbarkeit Ausnahmen

Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet
Formular a)

Alle Zeiten werden in Minuten gemessen mit folgenden durchschnittlichen Minuten pro Monat
Formular (b)

10.3 Technische Support Services

Sofern nicht anders vereinbart, bietet Unify technischen Support für den Unify Phone Service in deutscher und englischer Sprache an. Die Servicezeiten liegen zwischen 8:00 und 17:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit an Geschäftstagen. Sie sind verantwortlich für die Bereitstellung von Endnutzer-Support für den Unify Phone Service. Der Endnutzer-Support nimmt Störungsmeldungen von Nutzern entgegen und führt mindestens die folgenden Fehlerbehebungen und grundlegenden Serviceanfragen durch:

a) Sicherstellen, dass der Vorfall klar formuliert ist
b) Sicherstellen, dass Kundensysteme wie Netzwerke, Geräte oder die OpenScape Plattform ordnungsgemäß funktionieren
c) Einrichtung und Löschen eines Nutzers

Sie können einen Servicepartner, einschließlich Ihres akkreditierten Vertriebspartners, mit der Erbringung solcher Endnutzer-Supportdienste beauftragen. Moves-Adds-Changes (MACs) können in der Regel auf der OpenScape VoIP-Plattform durch den Endnutzer-Support durchgeführt werden.

Unify nimmt Incident-Tickets von Ihrem Endnutzer-Support über das Unify WEB Support Portal mit den folgenden Prioritäten an, auf die Unify innerhalb der angegebenen Reaktionszeiten reagiert:

Priorität Definition Reaktionszeit Ziel (Stunden)
1 Vorfälle, bei denen der Unify Phone Service in seiner Gesamtheit für einen Ihrer Nutzer nicht verfügbar ist 1
2 Vorfälle, bei denen der Unify Phone Service einer Untergruppe von Nutzern nicht zur Verfügung steht oder bei denen die Nutzer erhebliche Leistungseinbußen in Bezug auf die Reaktionsfähigkeit der Anwendung oder den Zugriff auf Funktionen erfahren 4
3 Alle anderen Vorfälle 8

 

Erhebliche Leistungseinbußen sind definiert als eine Click-to-Call-Zeit von durchschnittlich 10 Sekunden, Verlust der Integration mit anderen Cloud-Diensten, verursacht durch Unify Phone Service APIs, Verlust von Nutzersitzungen, usw.

Die Reaktionszeit wird von dem Zeitpunkt an gemessen, an dem das Vorfallsticket innerhalb der oben angegebenen Servicestunden bei Unify eingeht, andernfalls, wenn der nächste Servicestundenzeitraum beginnt.

10.4 Produktmängel

a) Liegt ein Mangel in der von Unify zur Herstellung des Unify Phone Services verwendeten Software vor, wird Unify diesen Mangel beheben, sofern Sie unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Geschäftstage nach Kenntnisnahme des Mangels ein Support-Ticket gemäß den Bestimmungen in Ziffer 10.3 und den dort genannten Bedingungen eröffnen.

b) Sie werden Unify unentgeltlich und in angemessenem Umfang bei der Beseitigung des Mangels unterstützen, insbesondere durch die umgehende Implementierung einer Ihnen bereitgestellten Umgehungslösung, oder indem Sie Unify Logfiles zur Verfügung stellen. Sollten Sie Mängel geltend machen, die im Sinne dieser AGB keine Mängel sind, etwa weil Unify den behaupteten Mangel nicht vertreten muss oder gar keine Fehlfunktion vorliegt, und hätten Sie dies bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt bei einer Prüfung der Fehlfunktion erkennen müssen, behält sich Unify bzw. Ihr akkreditierter Vertriebspartner vor, Ihnen die Unify oder Ihrem akkreditierten Vertriebspartner dadurch entstandenen Kosten in angemessenem Umfang aufzuerlegen.

c) Unify entscheidet nach eigenem Ermessen, wie ein Mangel behoben wird, ob eine Behelfslösung zur Verfügung gestellt oder ob eine korrigierte Fassung von Unify Phone Service herausgegeben wird.

d) Die Bestimmungen dieser Ziffer 10.4 sind in Bezug auf Sachmängelansprüche abschließend. Der Unify Phone Service wird ansonsten „wie gesehen“ und je nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB beschrieben, übernimmt Unify keine ausdrücklichen, gesetzlichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Nichtverletzung von Rechten an geistigem Eigentum.

e) Wenn der Mangel nicht behoben wird und Ihre Nutzung des Unify Phone Services in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung dauerhaft erheblich beeinträchtigt, können Sie Ihre Unify Phone Service Tenancy kündigen. In diesem Fall werden Ihnen im Voraus bezahlte Gebühren (falls vorhanden) anteilig zurückerstattet, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Kündigung wirksam wird.

11. Freistellung bezüglich Rechten an geistigem Eigentum

11.1 Unify wird Sie von Ansprüchen Dritter freistellen, die (a) durch rechtskräftiges Urteil in einem Verfahren, das ein Dritter wegen einer Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte gegen Sie eingeleitet hat und in dem festgestellt wird, dass Unify Phone Service die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt, entstanden sind, oder die (b) Ergebnis eines zwischen Ihnen und dem Dritten geschlossenen Vergleichs wegen einer behaupteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten des Dritten sind, vorausgesetzt, Unify hat zuvor dem Vergleich zugestimmt, einschließlich angemessener Kosten in diesem Zusammenhang.

11.2 Unify kann auch, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten, die für die weitere Bereitstellung von Unify Phone Service notwendigen Nutzungsrechte am geistigen Eigentum des Dritten erwerben, den betroffenen Teil von Unify Phone Service ändern oder durch eine ähnliche Funktion ersetzen, um zukünftige Verletzungen zu vermeiden. Sollte Unify nicht in der Lage sein, dies durchzuführen, ist jede der Parteien dazu berechtigt, die Vereinbarung auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu beenden. Unify erstattet Ihnen in diesem Fall eine ggfs. im Voraus entrichtete Vergütung.

11.3 Sie werden von Dritten behauptete angebliche Verletzungen ihrer geistigen Eigentumsrechte nicht anerkennen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, den vom behaupteten Anspruch betroffenen Teil von Unify Phone Service bzw. Unify Phone Service insgesamt nicht mehr zu verwenden, etwa um eventuelle Schadensersatzansprüche zu minimieren oder aus anderen vorsorglichen Gründen, werden Sie den Dritten darüber informieren, dass mit der Einstellung der Nutzung kein Anerkenntnis der behaupteten Verletzung verbunden ist.

11.4 Unify‘s Verpflichtung, Sie von solchen Ansprüchen freizustellen, steht unter der Bedingung, dass (a) Sie Unify oder Ihren akkreditierten Vertriebspartner schriftlich und unverzüglich über jede behauptete oder mutmaßliche Verletzung informieren, (b) Sie ohne Unify‘s vorherige schriftliche Zustimmung kein Anerkenntnis abgeben, das für Unify nachteilig ist oder sein könnte, (c) Sie Unify, soweit rechtlich zulässig, das Recht zur Verteidigung gegen die behauptete Rechtsverletzung übertragen, einschließlich Abschluss eines Vergleichs, (d) Sie Unify in zumutbarem Umfang bei der Verteidigung gegen die behauptete Verletzung unterstützen und (e) Sie Unify gestatten, die in Ziffer 11.2 aufgeführten Abhilfemaßnahmen durchzuführen.

11.5 Die Verpflichtung, Sie freizustellen, ist ausgeschlossen, soweit die angebliche Rechtsverletzung von Ihnen zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der behauptete Anspruch zurückzuführen ist auf (a) die nicht vertragsgemäße Nutzung von Unify Phone Service, oder eine Art der Nutzung von Unify Phone Service, die von Unify oder Ihrem akkreditierten Vertriebspartner nicht genehmigt wurde, oder eine Nutzung von Unify Phone Service entgegen der Anweisungen von Unify oder Ihres akkreditierten Vertriebspartners, oder für einen Zweck, der von Unify nicht vorhersehbar war, (b) die Nutzung einer Komponente von Unify Phone Service in Kombination mit einer Hardwareausstattung, einer Systemumgebung und Anwendungen von Drittanbietern, die von Unify oder Ihrem akkreditierten Vertriebspartner nicht ausdrücklich genehmigt wurde, (c) im Hinblick auf herunterladbare Software, und ohne dass dies Ihre Rechte aus den Open Source-Lizenzen einschränken soll, im Fall von Änderungen an der Open Source Software, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Unify erfolgt ist, (d) eine Nutzung von Unify Phone Service außerhalb der von Unify gewährten Nutzungsrechte, (e) im Hinblick auf herunterladbare Software, wenn Sie nicht die von Unify oder Ihrem akkreditierten Vertriebspartner empfohlenen oder allgemein bereitgestellten Korrekturen verwenden, einschließlich der allgemein erhältlichen Korrekturen und Sicherheitskorrekturen für die zugrundeliegende Hardware oder die Systemumgebung oder (f) jegliche Ansprüche in Verbindung mit einem Standard, oder (g) in allen Fällen, in denen Unify oder Ihr akkreditierter Vertriebspartner einem von Ihnen bereitgestellten oder übermittelten Entwurf bzw. einer Anweisung gefolgt ist.

11.6 Die Bestimmungen der Ziffern 11.1 bis 11.5 sind bezüglich einer mutmaßlichen oder tatsächlichen Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter abschließend, es sei denn, Unify handelt vorsätzlich oder in arglistiger Weise. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.7 Sie werden Unify gegen alle Ansprüche Dritter wegen angeblicher Rechtsverletzungen verteidigen und Unify von allen diesbezüglichen Schäden, Kosten, Aufwendungen, Forderungen oder Haftungsansprüchen freistellen, wenn (a) sich der Anspruch auf einen der in Ziffer 11.5 aufgeführten Fälle zurückführen lässt, (b) Unify‘s Fähigkeit, sich gegen den geltend gemachten Anspruch zu verteidigen, durch Ihre Nichtbeachtung der Regelungen in Ziffer 11.4 beeinträchtigt wurde, oder (c) der Anspruch in Ihrem Kundennetzwerk begründet ist.

12. Haftung

12.1 Unify‘s kumulative Gesamthaftung für Schäden, die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung entstehen, ist beschränkt auf den niedrigeren der folgenden Beträge: (a) die in den letzten sechs (6) Monaten im Rahmen dieses Vertrags gezahlten oder zahlbaren Beträge oder (b) 100.000 EUR.

12.2 Unify haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, darunter Geschäftsausfall, Verlust von Aufträgen, Betriebsausfallschäden, vergeblich erbrachte und unnötig angefallene Aufwendungen, Verlust oder Beschädigung von Nutzerdaten oder wegen Ansprüchen, die Dritte gegen Sie geltend machen, sofern nicht in dieser Vereinbarung anders geregelt.

Der Haftungsausschluss in dieser Ziffer gilt für jede Art von Ansprüchen, seien es unter anderem Vertragsverletzungen, unerlaubte Handlungen, aus Produkthaftungsgesetz, selbst wenn Unify von möglichen Schäden vorab in Kenntnis gesetzt wurde, und selbst wenn Schäden voraussehbar waren, und selbst wenn Ihre Gegenmaßnahmen diese haben nicht verhindern können.

12.3 Unify‘s Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Nutzerdaten ist beschränkt auf den Aufwand für die Wiederherstellung der Nutzerdaten aus der regelmäßigen, allgemeinen Datensicherung der Unify Phone Service Plattform, die Unify im ordentlichen Geschäftsgang durchführt. Sie müssen sicherstellen, dass besonders wichtige Nutzerdaten nicht lediglich auf Unify Phone Service gespeichert sind, und dass regelmäßig Sicherheitskopien und Kopien dieser Nutzerdaten erstellt werden. Sie werden Unify Phone Service nicht als alleiniges Speichermedium für wichtige Daten nutzen.

12.4 Keine Bestimmung dieser AGB soll so verstanden werden, als ob damit eine Beschränkung der Haftung von Unify oder Ihrem akkreditierten Vertriebspartner in Fällen von Vorsatz, bei Arglist, Verletzung des Körpers, grober Fahrlässigkeit sowie für übernommene Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Fällen unabdingbarer gesetzlicher Haftung verbunden sei.

Diese Haftungsbedingungen sind ebenfalls und in gleicher Weise auf Ihren akkreditierten Vertriebspartner anwendbar. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass weder eine kumulative noch eine gemeinsame Haftung zwischen Unify und Ihren akkreditierten Vertriebspartner besteht.

13. Kostenfreie Lizenzen

13.1 Unify kann nach eigenem Ermessen kostenlose Lizenzen für den Unify Phone Service für zeitlich begrenzte Tests, Evaluierungen, Konzeptnachweise oder andere Zwecke zur Verfügung stellen. Um solche Lizenzen zu nutzen, müssen Sie die Voraussetzungen a), b) und c) von Ziffer 1.2 erfüllen (die entsprechenden Lizenzen erwerben und installieren, diese Vereinbarung akzeptieren, die Registrierung durchführen). Kostenlose Lizenzen werden Ihnen vom Unify-Konzernunternehmen oder akkreditierten Vertriebspartner nicht in Rechnung gestellt.

13.2 Für unentgeltliche Lizenzen gilt Ziffer 10 (Verfügbarkeit des Unify Phone Services und Service-Levels) nicht. Unify und der Unify-Konzernunternehmen oder der akkreditierte Vertriebspartner, der Ihnen kostenlose Lizenzen gewährt, lehnen (a) jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf den Unify Phone Service und die zugehörige Dokumentation ab, einschließlich der ausdrücklichen stillschweigenden Gewährleistung der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck; und (b) jegliche Haftung für Probleme, die durch Ihre kostenlose Subskription des Unify Phone Services verursacht werden, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, besondere oder Folgeprobleme handelt, einschließlich entgangener Gewinne.

13.3 Unify ist nicht verpflichtet, Sie für Ihre eigenen Kosten für die Nutzung einer kostenlosen Probelizenz, die Bewertung eines Proof-of-Concept oder die Weitergabe der Ergebnisse an Unify zu entschädigen. Ziffer 2 dieser Vereinbarung über Feedback ist in vollem Umfang in Kraft.

13.4 Sie dürfen den Unify Phone Service mit kostenlosen Lizenzen nicht in einer Weise nutzen, bei der ein Verlust von Nutzerdaten oder der Verlust von Telefoniefunktionen einen Schaden verursachen könnte. Sie müssen ein Backup-Telefonsystem oder einen Backup-Dienst zur Verfügung haben.

13.5 Wenn eine kostenlose Lizenz des Unify Phone Services endet, kann diese in eine kostenpflichtige Lizenz umgewandelt werden, indem die entsprechenden Unify Phone Lizenzen erworben werden. Sie können nicht gleichzeitig eine kostenlose und eine kostenpflichtige Lizenz auf derselben OpenScape VoIP-Plattform verwenden. Das Unify-Konzernunternehmen oder akkreditierte Vertriebspartner, der Ihnen kostenlose Lizenzen gewährt, ist nicht verpflichtet, Ihnen kostenpflichtige Lizenzen für Unify Phone anzubieten.

14. Laufzeit und Kündigung, Aussetzung

14.1 Die anfängliche Laufzeit Ihres Subskriptions für den Unify Phone Service, die Verlängerungsbedingungen, Erhöhungen und Verminderungen sowie die Struktur der Servicegebühren hängen von der von Ihnen erworbenen Unify Phone Lizenz ab und sind in Anhang 6 aufgeführt: Unify Phone-Lizenzbeschreibung und Service-Gebührenstruktur.

14.2 Sie können diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von sechzig (60) Tagen gegenüber dem Unify-Konzernunternehmen oder dem akkreditierten Vertriebspartner, von dem Sie die Unify Phone Lizenzen erworben haben, kündigen.

14.3 Ihr Zugang zum Unify Phone Service kann von Ihrem Anbieter ganz oder teilweise ohne Haftung und ohne vorherige Ankündigung ausgesetzt werden, wenn (a) festgestellt wird, dass Sie oder Ihre Nutzer die Bestimmungen dieser AGB grob verletzt haben, oder (b) Unify von einem Gericht oder einer Behörde in einem beliebigen Land dazu aufgefordert wird, oder (c) bei verspäteter Zahlung der Servicegebühren, wie in Anhang 6 definiert. Bei einer solchen Aussetzung kann der Zugang zu allen Ihren Nutzern und Nutzerdaten deaktiviert oder gesperrt werden, ohne dass Ihnen eine Erstattung oder Entschädigung gewährt wird. Ihr Anbieter behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie den Grund für die Aussetzung behoben haben.

14.4 Ungeachtet der Subskriptionbedingungen Ihrer Unify Phone Lizenzen hat Unify das Recht, den Unify Phone Service mit einer Frist von zwölf (12) Monaten im Voraus einzustellen; zu diesem Zeitpunkt würde diese Vereinbarung enden.

14.5 Diese Vereinbarung endet auch automatisch mit der Beendigung des Software-Subskription-Lizenzvertrags, der PAYGO-Vereinbarung für Ihre OpenScape Voice oder OpenScape Business Plattform, sofern solche Vereinbarungen in Kraft sind. Siehe Anhang 6.

14.6 Mit dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung dieser Vereinbarung wird der Unify Phone Service für 30 (dreißig) Tage ausgesetzt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden alle Ihre Nutzer vollständig entfernt, zusammen mit allen Nutzerdaten, die diese Unify Phone Service-Nutzer (noch) in dem jeweiligen Unify Phone Service gespeichert haben. Sie sind dafür verantwortlich, die Nutzer über das Herunterladen ihrer Anrufjournaldaten zu informieren, bevor die Kündigung wirksam wird. Mit Ausnahme der Download-Möglichkeit werden Sie auch die Nutzung aller Teile des Unify Phone Services einstellen, selbst wenn diese Ihnen noch zur Verfügung stehen sollten. Nach einer Kündigung aus wichtigem Grund, welcher in Ihrer Verantwortung liegt, kann Unify den Nutzern das Herunterladen von Anrufjournaldaten gestatten, sofern alle ausstehenden Gebühren bezahlt werden.

15. Veränderungen von Unify Phone Service, Änderungen der AGB

15.1 Unify behält sich vor, Unify Phone Service jederzeit nach eigenem Ermessen weiterzuentwickeln und auszubauen und bestimmte Funktionen durch funktional gleichwertige Funktionen zu ersetzen, zu aktualisieren oder zu erweitern. Unify kann nach eigenem Ermessen die technische Ausstattung, Hardware, Software einschließlich Dienstprogrammen und Tools, Telekommunikationsausstattung und Terminals, IT-Systeme und andere Gegenstände, einschließlich der damit verbundenen Dokumentation (z.B. Bedienungsanleitungen, Anwendungsdokumentationen und Spezifikationen) sowie die Konfiguration, die verwendet wird, um Ihnen Unify Phone Service zur Verfügung zu stellen, zusammenstellen und/oder ändern, sofern dies die Bereitstellung von Unify Phone Service für Sie nicht wesentlich beeinträchtigt. Soweit möglich, wird Ihr Anbieter oder Ihr akkreditierter Vertriebspartner Ihnen mögliche Änderungen von Unify Phone Service, die sich auf die Systemanforderungen auswirken, mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen.

15.2 Unify behält sich vor, die Bedingungen dieser AGB sowie die sonstigen Bestimmungen, auf die in dieser AGB verwiesen werden, jederzeit zu ändern oder Funktionalitäten zu dem Unify Phone Service hinzuzufügen oder zu entfernen, oder Änderungen zu implementieren, die Änderungen auf Ihrer Seite notwendig machen, wie etwa einen Wechsel Ihres Browsers, Mikrofon- Einstellungen, oder den Export von Daten. Dies kündigt Ihr Anbieter oder Ihr akkreditierter Vertriebspartner Ihnen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch Versand einer E-Mail an den Kundenkontakt und nach Unify‘s Ermessen auch in anderer geeigneter Form an. Wenn Sie der Änderung nicht widersprechen und Unify Phone Service nach Inkrafttreten der Änderungen weiterhin nutzen, gilt dies als Annahme der geänderten Bedingungen. Wenn Sie die geänderten Bedingungen nicht annehmen möchten, können Sie die Unify Phone Service-Tenancy mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die geänderten Bedingungen der AGB wirksam werden, wenn Sie Ihren Anbieter oder Ihren akkreditierten Vertriebspartner mindestens zehn (10) Tage im Voraus darüber informiert haben. Wenn Unify eine Änderung aufgrund anwendbarer Gesetze zwingend durchführen muss, benachrichtigt Unify Sie ebenfalls über die Änderungen. Sie haben jedoch in diesem Fall kein Kündigungsrecht.

16 Export- und Ausfuhrkontrollgesetze

16.1 Alle Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel/Güter („Artikel“) (Waren/Hardware, Software und Technologien und/oder Dienstleistungen) können Exportgesetzen und -vorschriften und/oder nationalen, ausländischen und internationalen Vorschriften unterliegen. Die Parteien erkennen an, dass Verstöße gegen solche Gesetze und Vorschriften verboten sind und dass die Einhaltung der anwendbaren Regeln und Vorschriften, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Exportgesetze, -regeln, -beschränkungen oder -vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika, jederzeit gewährleistet sein muss.

16.2. Unify wird alle notwendigen und angemessenen Verfahren zur Beantragung der für die Lieferungen an den Kunden erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen durchführen, sofern Unify der rechtmäßige Exporter of Record für die Lieferungen ist. Der Kunde stellt die für die von Unify angeforderte Unterstützung, erforderliche Dokumentation und Zertifikate zur Verfügung, um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten oder die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu überprüfen, sicherzustellen und zu dokumentieren.

16.3. Werden erforderliche Genehmigungen nicht, verspätet, mit vermindertem Umfang erteilt, widerrufen oder nicht erneuert, haftet Unify dem Kunden gegenüber nicht. Solche Ereignisse werden als höhere Gewalt angesehen.

16.4. Der Kunde beschafft rechtzeitig alle erforderlichen Importlizenzen, die für die von Unify importierten Gegenstände erforderlich sind. Unify wird auf Anfrage angemessene Unterstützung und Unterlagen zur Unterstützung des Einfuhrlizenzverfahrens zur Verfügung stellen. Dem Kunden ist bekannt, dass Gegenstände, die im Rahmen von Exportlizenzen geliefert werden, für einen bestimmten Verwendungszweck und Endnutzer bestimmt sind und bestimmten Vorbehalten und Bedingungen unterliegen können. Der Kunde wird den Inhalt der geltenden behördlichen Lizenzen und Genehmigungen sowie der im Rahmen des Lizenzierungsprozesses unterzeichneten Zertifikate (z. B. Endnutzerzertifikate – EUC) respektieren. Der Kunde wird die im Rahmen von Ausfuhrgenehmigungen gelieferten Güter nicht an einen Endnutzer, eine Endverwendung oder einen Bestimmungsort verkaufen, übertragen oder anderweitig zur Verfügung stellen, der vom Inhalt der Ausfuhrgenehmigung abweicht, es sei denn, dies wurde von der zuständigen Behörde, die die ursprüngliche Ausfuhrgenehmigung erteilt hat, genehmigt.

16.5. Der Kunde wird von Unify erhaltene Gegenstände nur an zuverlässige Partner weitergeben, exportieren oder reexportieren. Der Kunde stellt sicher, dass die Güter in keiner Weise Parteien, Bestimmungsorten und Endverwendungen zur Verfügung gestellt werden, die unter einem Embargo, einem Geschäftsverbot oder sonstigen einschlägigen Sanktionen Deutschlands, der Europäischen Union, der USA oder der Vereinten Nationen stehen.

16.6. Der Kunde wird keine kontrollierten technischen Informationen / Technologien im Rahmen dieses Vertrages reexportieren.

16.7. Werden Gegenstände unter Verantwortung des Kunden direkt in ein Land außerhalb der EU exportiert, garantiert der Kunde den direkten Export aus der EU oder dem Versandland ohne unangemessene Verzögerung spätestens dreißig (30) Tage nach Übergabe der Gegenstände an den Kunden oder den von ihr benannten Spediteur und während der Gültigkeitsdauer der für den einzelnen Export geltenden Ausfuhrgenehmigung. Der Kunde wird nur zuverlässige Spediteure (z.B. AEO-zertifiziert) benennen, die am AES (Automated Export System – ein automatisiertes Zollverfahren der Europäischen Union) teilnehmen. Der Kunde garantiert die ordnungsgemäße Erledigung des jeweiligen Zollverfahrens beim Verlassen der Europäischen Union bzw. des Versandlandes. Im Falle der Nichteinhaltung haftet der Kunde für alle zusätzlichen Kosten – Fracht und andere – und Gebühren, die Unify von der nationalen Steuerverwaltung auferlegt werden.

16.8. Sendungen dürfen nicht an andere als die in den Versandunterlagen angegebenen Bestimmungsorte umgeleitet werden. Diese Unterlagen dürfen nicht entfernt oder ersetzt werden, bevor die Sendung ihren ursprünglich angegebenen Bestimmungsort erreicht hat.

16.9. Im Falle der Wiederausfuhr der Artikel durch den Kunden und sofern Unify nicht der gesetzlich festgelegte Exporteur des Datensatzes ist, ist der Kunde für den gesamten Exportprozess verantwortlich. Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Exportkontrolle für einen solchen Reexport.

16.10. Wenn der Kunde die von Unify gelieferten Gegenstände oder die von Unify erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen (einschließlich aller Arten von technischem Support) weltweit an einen Dritten weitergibt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, alle anwendbaren nationalen, EU- und internationalen Einfuhr-, Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrollvorschriften einzuhalten, sofern vorhanden.

16.11. Der Kunde stellt Unify und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Verfahren, Klagen, Bußgeldern, Verlusten, Kosten und Schäden frei, die sich aus der Nichteinhaltung von Exportkontrollvorschriften durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, und der Kunde entschädigt Unify für alle daraus resultierenden Verluste und Aufwendungen.

16.12. Der Kunde sichert zu, dass die Gegenstände nicht für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von nuklearen, militärischen, ballistischen, biologischen oder chemischen Waffen verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich, Unify im Falle eines Verstoßes gegen die genannten Vorschriften und/oder einer von den zuständigen nationalen Behörden geführten Untersuchung unverzüglich zu informieren.

16.13. Wenn Unify aufgrund von Umständen, welche im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden befragt wird, ist der Kunde dafür verantwortlich und kann verpflichtet werden, Unify den entstandenen Schaden zu ersetzen.

16.14. Unify haftet nicht für regulatorische Entwicklungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Entzug von Genehmigungen.

17. Service-Gebühren und Zahlungsbedingungen

17.1 Der Unify Phone Service wird ausschließlich über die in Anhang 6 beschriebene Lizenzgebührenstruktur für Unify Phone Lizenzen vergütet: Unify Phone Lizenz-Beschreibung und Service- Gebühren Struktur.

17.2 Alle Tarife, Gebühren und Entgelte verstehen sich ausschließlich der anfallenden Steuern, für die der Kunde allein verantwortlich ist. Steuern können je nach Gerichtsbarkeit und den erbrachten Services variieren. Wenn eine Quellensteuer auf die Zahlungen erhoben wird, muss der Kunde, die dem Anbieter oder akkreditierten Vertriebspartner gezahlten Beträge so erhöhen, dass der vom Anbieter oder akkreditierten Vertriebspartner erhaltene Betrag nach Abzug der Quellensteuer dem vollen Betrag entspricht, den der Anbieter oder akkreditierte Vertriebspartner erhalten hätte, wenn kein Einbehalt oder Abzug vorgenommen worden wäre.

17.3 Ihr Anbieter oder Ihr akkreditierter Vertriebspartner ist berechtigt, während fest vereinbarter Vertragslaufzeiten, erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 12. Vertragsmonats und danach höchstens jährlich nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) die vereinbarten Preise anzupassen. Maßgeblich für die Ausübung des Ermessens sind von Unify nicht beeinflussbare Preisentwicklungen der jeweiligen Preiskomponenten. Die Mitteilung über eine Preisanpassung hat jeweils sechzig (60) Tage vor Inkrafttreten zu erfolgen und beinhaltet eine Erläuterung, welche Faktoren und deren Entwicklung in der Gesamtschau einen angepassten Preis rechtfertigen. Im Falle einer nicht unwesentlichen Erhöhung der zum Zeitpunkt der Mitteilung gültigen Preise kann der Kunde die entsprechenden Services oder den gesamten Vertrag kündigen. Ansprüche des Kunden darüber hinaus sind ausgeschlossen.

Die Rechte aus diesem Abschnitt stehen in analoger Anwendung dem Kunden zu, wobei nicht reduzierbare Grenzkosten für die Leistungserbringung sowie bereits vereinbarte Preisreduzierungen während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen sind.

18. Vertraulichkeit

18.1 Jede Partei wird vertrauliche Informationen ausschließlich für die Durchführung der Vereinbarung verwenden und sie mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie in Bezug auf eigene vertrauliche Informationen walten lässt, zumindest aber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, und gibt vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiter. Tochtergesellschaften, und Mitarbeiter einer der beiden Parteien sowie Subunternehmer von Unify gelten nicht als Dritte, mit der Maßgabe, dass sie die vertraulichen Informationen nur dann erhalten, wenn sie diese zur Durchführung des Vertrags erhalten müssen (sog. „need-to-know“ Prinzip).

Jede Partei ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Empfänger vertraulicher Informationen durch Vertraulichkeitsverpflichtungen, die mit denen in dieser Vereinbarung vergleichbar sind, gebunden sind. Jede Partei ist verantwortlich dafür, dass die Empfänger, denen sie die vertraulichen Informationen offenlegt, die in dieser Vereinbarung aufgeführten Verpflichtungen einhalten.

18.2 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (a) der empfangenden Partei auf rechtmäßige Weise bereits bekannt waren oder dies nach Offenlegung wurden, vorausgesetzt, dass nach Kenntnis der empfangenden Partei der die vertraulichen Informationen offen legende Dritte nicht seinerseits gegen eine Vertraulichkeitspflicht verstoßen hat; (b) nach der Übermittlung an die empfangende Partei öffentlich bekannt wurden, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei nicht verantwortlich dafür ist, dass diese vertraulichen Informationen öffentlich bekannt werden und ferner mit der Maßgabe, dass vertrauliche Informationen nicht allein deshalb insgesamt als „öffentlich“ bekannt gelten, nur weil einzelne Teile davon öffentlich bekannt sind oder werden; (c) von der empfangenden Partei unabhängig von der offenlegenden Partei entwickelt oder erworben werden; (d) die Bekanntgabe von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben wurde; oder (e) von der empfangenden Partei aufgrund anwendbarer Gesetzen offengelegt werden müssen, unter der Voraussetzung, dass diese, sofern dies nicht wiederum aufgrund der anwendbaren Gesetze untersagt ist, die andere Partei unverzüglich über die Pflicht zur Offenlegung informiert wurde, so dass die andere Partei eine Sicherungsverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel erwirken kann. Sollte eine solche Sicherungsverfügung oder ein anderes Rechtsmittel nicht erwirkt werden können, oder verzichtet die andere Partei schriftlich auf die Verpflichtung der empfangenden Partei zur Einhaltung der Bedingungen von Ziffer 7, übermittelt die empfangende Partei nur insoweit Informationen, wie es ihr durch eine schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsberaters empfohlen wird und im gesetzlich erforderlichen Rahmen. Die empfangende Partei ergreift ferner alle zumutbaren Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass diese erzwungenermaßen offen gelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.

Die Partei, die sich auf eine der vorgenannten Ausnahmen beruft, muss nachweisen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

18.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 18 zum Umgang mit vertraulichen Informationen bestehen auch nach Beendigung der Vereinbarung, unabhängig von dem Rechtsgrund für die Beendigung, für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Vereinbarung beendet wurde. Sofern eine Partei aufgrund anwendbarer Gesetze vertrauliche Informationen für eine darüberhinausgehende Zeit aufbewahren muss, z.B. aus steuerlichen Gründen oder für eine Buchprüfung, darf sie dies nur für die Dauer solcher gesetzlichen Verpflichtungen tun, und währenddessen gelten die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung fort, bis die entsprechenden vertraulichen Informationen im ordentlichen Geschäftsgang der empfangenden Partei vernichtet werden.

18.4 Jede Partei hat das Recht, jederzeit die Rückgabe oder Vernichtung aller vertraulichen Informationen sowie jeglicher Kopien davon zu fordern. Die empfangende Partei verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab dem Eingang einer solchen Aufforderung, alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen.

Dies gilt nicht für (a) im ordentlichen Geschäftsgang erstellte Backup-Kopien elektronisch gespeicherter Daten; (b) soweit die empfangende Partei nach den anwendbaren Gesetzen verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen oder Kopien davon aufzubewahren und (c) soweit die empfangende Partei die vertraulichen Informationen benötigt, um die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen oder um ihre Rechte durchzusetzen.

19. Allgemeine Bestimmungen

19.1 Schutzrechte

Unify oder seinen Lieferanten stehen die ausschließlichen Rechte an den Marken, Geschmacksmustern/Designs, Namensrechten oder Domainnamen (für diese Ziffer nachfolgend bezeichnet als „Marken“) zu, die im Zusammenhang mit Unify Phone Service angezeigt oder verwendet werden. Es ist Ihnen ohne Unify‘s ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet, Framing-Techniken oder vergleichbare Technologien einzusetzen, um Unify‘s Marken oder die von Unify‘s Lieferanten bzw. sonstige von Unify oder Unify‘s Lieferanten stammende geschützte Informationen (einschließlich Bilder, Text, Seitenlayout oder -form) einzubinden. Es ist Ihnen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweiligen Inhabers der Marke nicht gestattet, Unify‘s Marken oder die von Unify’s Lieferanten mit Hilfe von Meta-Tags oder anderem „verborgenen Text“ zu nutzen.

19.2 Marketing

Der Anbieter von Unify Phone Service darf den Namen, die Marke und das Logo Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation auf Unify‘s Webseite und in Unify‘s Marketingunterlagen verwenden, wenn Sie Unify zuvor dazu schriftlich Ihre Zustimmung erklärt haben, wobei Sie eine erbetene Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern werden. Auch ohne Ihre vorherige Zustimmung darf Unify angeben, dass Sie Unify Kunde sind und Unify Phone Service nutzen, sofern Unify keine Einzelheiten des Vertrags oder der Beziehung von Ihnen zu Unify offenlegt.

19.3 Unabhängige Vertragsparteien

Jede Partei handelt als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Vertreter oder Partner oder Teilnehmer an einem Joint Venture (mit) der anderen Partei. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung hat keine der Parteien das Recht, irgendeine Verpflichtung für die andere Partei zu begründen oder für die andere Partei zu handeln, weder ausdrücklich noch konkludent.

19.4 Vollständige Vereinbarung, Schriftform

Diese AGB und alle Dokumente, die in die Vereinbarung eingebunden sind oder auf die in die Vereinbarung verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter von Unify Phone Service zum Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen der Parteien. Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

19.5 Abtretung

Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, unterlizenzieren oder abtreten, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert, an Bedingungen geknüpft oder verzögert werden darf. Der Anbieter des Unify Phone Services ist jedoch berechtigt, ohne eine solche Zustimmung diese Vereinbarung und seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung (a) an ein mit Unify verbundenes Unternehmen oder (b) im Zusammenhang mit der Übertragung oder dem Verkauf des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts, auf das sich diese Vereinbarung bezieht, oder im Falle einer Fusion, Konsolidierung, eines Kontrollwechsels oder einer ähnlichen Transaktion abzutreten.

Jeder Versuch einer Übertragung, Unterlizenzierung oder Abtretung durch eine der Parteien, der gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig.

Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieses Abkommen für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen bindend und kommt ihnen zugute.

19.6 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Nichterfüllung (mit Ausnahme der Verpflichtung zur Zahlung von Geldbeträgen) aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt.

19.7 Salvatorische Klausel

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, verzichten die Parteien hiermit auf jede Rechtsvorschrift, die eine Klausel dieser Vereinbarung ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar machen würde. Sollte eine einzelne Bestimmung der Vereinbarung rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die Parteien werden sich auf eine wirksame Bestimmung einigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien beabsichtigt haben.

19.8 Geltendes Recht/ Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist München, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist nach anwendbaren Gesetzen zwingend vorgeschrieben.

Anhang 1 – Definitionen

Die in diesen AGB und in den Dokumenten, auf die darin verwiesen wird, verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:

“Acceptable Use Policy” oder “AUP” bezeichnet ein Regelwerk zur Sicherstellung einer produktiven, störungsfreien, sicheren und gesetzeskonformen Nutzung des Unify Phone Services. Die AUP beschreibt, was als akzeptable Nutzung des Unify Phone Service angesehen wird, und was nicht, sowie was im Falle eines Verstoßes gegen die AUP geschehen soll.

“Akkreditierter Vertriebspartner” bezeichnet das Unternehmen, das von Unify zum Wiederverkauf des Unify Phone Services autorisiert wurde. Sie können Unify Phone Lizenzen von Ihrem akkreditierten Vertriebspartner für Ihre OpenScape-Plattform erwerben. Sie erhalten dann technischen Support von und über Ihren akkreditierten Vertriebspartner. Wenn Sie Lizenzen für den Unify Phone Service von einem akkreditierten Vertriebspartner erwerben, werden die Bedingungen für die Nutzung des Unify Phone Services durch diese Vereinbarung direkt zwischen Ihnen und Unify geregelt.

„Anbieter des Unify Phone Services“ oder „Ihr Anbieter“ bezeichnet das Unternehmen, mit dem Sie diese Vereinbarung geschlossen haben, d.h. entweder das Unify-Konzernunternehmen, von dem Sie die Unify Phone Lizenzen erworben haben, oder Unify, falls Sie die Lizenzen von einem akkreditierten Vertriebspartner erworben haben.

„Anrufjournaldaten“ sind Metadaten, die vom Unify Phone Cloud-Dienst über die Anrufe eines Nutzers über einen bestimmten Zeitraum hinweg gesammelt werden. Anrufjournaldaten werden den an Anrufen beteiligten Nutzern angezeigt.

„Anwendbare Ausfuhrkontrollgesetze“ bezeichnet alle nationalen und internationalen Außenhandels- und Zollanforderungen sowie Embargos oder andere Sanktionen wie Anti-Terror-Gesetze, Listen abgelehnter Personen oder ähnliches, festgesetzt von der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika, und andere einschlägige nationale Ausfuhrgesetze, z.B. des Landes, in dem der Endkunde oder Nutzer seinen Geschäftssitz hat. Anwendbare Ausfuhrkontrollgesetze sind eine Untermenge der Anwendbaren Gesetze.

„Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung“ oder „AVV“ ist ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, auf dessen Grundlage Unify personenbezogene Daten des Endkunden erhebt, verarbeitet und nutzt.

„Ausfallzeit“ bezeichnet einen Zeitraum, in dem der Unify Phone Service nicht verfügbar ist.

„Dokumentation“ bezeichnet die zum Unify Phone Service gehörenden technischen und/oder funktionalen Beschreibungen, die zusammen mit dem Unify Phone Service bereitgestellt werden. Dokumentation kann in elektronischer Form und auch online, z.B. über das Internet, bereitgestellt werden. Die Dokumentation umfasst u.a. die Beschreibung von Leistungsmerkmalen, speziellen Funktionen, Hardware- und Softwarevoraussetzungen, Installationserfordernissen, Einsatzbedingungen und Bedienungs¬anleitungen. Soweit es die jeweiligen Rechteinhaber an Open Source Software oder Freeware verlangen, umfasst die Dokumentation auch die jeweils zur Software gehörenden Open Source-Lizenztexte oder Lizenzbedingungen des Herstellers der Freeware.

„Dritt-Endnutzer-Lizenzvertrag“ oder „Dritt-EULA“ bezeichnet die Lizenzbedingungen eines kommerziellen Softwarebestandteils eines Dritten oder einer Freeware, deren Annahme für die Gewährung der Nutzungsrechte am jeweiligen Softwarebestandteil des Dritten oder der Freeware zur Bedingung gemacht wird.

„Endnutzer-Lizenzvertrag“ oder „EULA“ bezeichnet Lizenzbedingungen von Unify für die Nutzung von Software durch Endnutzer. Obwohl Unify Phone Service im Prinzip eine cloudbasierte Anwendung ist, müssen einige seiner Softwarebestandteile heruntergeladen und installiert werden, wie z. B. Apps für Smartphones und Tablets. Auf solche Softwarebestandteile können auch Open Source-Lizenzen und Endnutzer-Lizenzverträge Dritter Anwendung finden.

„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis außerhalb des vernünftigerweise anzunehmenden Einflusses einer Partei, einschließlich (i) Beschädigung oder Zerstörung oder Enteignung der Betriebsgebäude oder sonstigen Vermögens der betroffenen Partei, (ii) Brand, Explosion, Unfall, Blitzschaden, elektromagnetische Störung, (iii) Sturm, Erdbeben, Orkan, Tornado, Überschwemmung, Vulkanausbruch oder andere Naturkatastrophen, (iv) Krieg, Kriegsdrohung, Terrorakte, Aufruhr, Rebellion, Aufstand oder andere zivile Unruhen, (v) Epidemien, Pandemien, Quarantänebeschränkungen bzw. andere gesundheitsbehördliche Beschränkungen oder gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen, (vi) Streiks oder Aussperrungen oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen, (vii) Störungen des öffentlichen Verkehrs, (viii) Sanktionen, Embargos oder Mangel an Roh- und Betriebsstoffen und Versorgung, Abbruch diplomatischer Beziehungen, (ix) irgendeine zuständige Regierungsbehörde erteilt keine Lizenzen oder Genehmigungen, die für den Betrieb des Geschäfts bzw. die Erfüllung der Serviceleistungen oder das Geschäft der betroffenen Partei erforderlich sind oder andere Umstände aufgrund derer die betroffene Partei von Gesetzes wegen an der Erfüllung gehindert wird, oder (x) im Fall von Unify, das Eintreten irgendeines der vorstehend aufgeführten Ereignisse bei einem Subunternehmer oder Lieferanten, das zu einer verzögerten Erfüllung oder Nichterfüllung führt.

„Externer Teilnehmer“ ist eine Person oder eine Gruppe von Personen, die keine Nutzer sind, aber als angerufener oder anrufender Teilnehmer ein Telefongespräch mit einem oder mehreren Nutzern geführt haben.

„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Urheberrechte (einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechten), Patente, geschützte Designs, eingetragene Designs, Designrechte, Gebrauchsmuster, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Datenbankrechte, Persönlichkeitsrechte, Unternehmens- und Geschäftsnamen, Domain-Namen und ähnliche Rechte in jedem Land oder Jurisdiktion, einschließlich aller Eintragungen, Anmeldeanträge, Rechte zur Beantragung von Eintragungen und Lizenzen für diese Rechte oder in Verbindung mit diesen Rechten.

„Geschäftstag“ bezeichnet die Wochentage, an denen die meisten Unternehmen tätig sind, in der Regel Montag bis Freitag, mit Ausnahme örtlicher gesetzlicher Feiertage oder Bankfeiertage. Für die Rechtzeitigkeit einer Mitteilung sind die für die empfangende Partei geltenden Geschäftstage maßgebend, während für die Rechtzeitigkeit einer Maßnahme die für die zur Maßnahme verpflichtete Partei geltenden Geschäftstage maßgebend sind.

„Kundenkontakt“ ist eine Person im Unternehmen oder der Organisation des Kunden, die als Hauptansprechpartner für diesen Leistungsschein benannt wird und die befugt ist, im Namen des Kunden in Bezug auf alle täglichen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Unify Phone Service zu handeln. Diese Person muss während des Registrierungsprozesses auf der Unify Phone Registrierungswebseite benannt werden.
„Kundennetzwerk“ bezeichnet jeden Teil des Netzes des Kunden und die darin betriebenen Geräte, einschließlich Personalcomputer, aktive und passive Datennetzgeräte, Telekommunikationsnetzanwendungen und alle zugehörigen Geräte (einschließlich Netzkomponenten von Dritten), die für den Unify Phone Service verwendet werden können.

„Mangel“ ist ein reproduzierbarer Fehler des Unify Phone Services, der der Spezifikation des Unify Phone Services, wie in der Produkt- und Servicebeschreibung (PSD) (Anlage 2) beschrieben, nicht entspricht.

„Nutzer“ bezeichnet eine Person, die auf der OpenScape VoIP-Plattform des Kunden für die Nutzung des Unify Phone Services eingerichtet wird.

„Nutzerdaten“ umfassen alle Daten über und von einem Nutzer, die nicht vorhanden waren, bevor der Nutzer für Unify Phone eingerichtet wurde. Dies schließt Daten ein, die der Nutzer selbst in den Unify Phone Service eingibt, sowie alle von der OpenScape VoIP Plattform an den Unify Phone Service übertragenen Daten wie Telefonnummer, Name usw., und ferner Nutzungsdaten wie Anrufeinträge und Protokolle oder andere Inhalte und Informationen, die ein Nutzer durch die Nutzung des Unify Phone Service erzeugt.

„Nutzerkonto“ bezeichnet ein Konto innerhalb einer Cloud-Service-Tenancy eines Kunden, das für einen einzelnen Nutzer zum Zwecke der Anmeldung, Authentifizierung, Autorisierung und Verwaltung von Nutzerdaten erstellt wird.

„Nutzungsdaten“ sind statistische Daten, Analysen, Trends und Nutzungsinformationen, die aus der Nutzung des Unify Phone Service durch die einzelnen Nutzer abgeleitet werden. Zu den Nutzungsdaten gehören zum Beispiel aggregierte quantitative Informationen über die Anzahl der Nutzer, die genutzte Bandbreite oder CPU-Kapazität.

„Personenbezogene Daten“ sind entsprechend gesetzlicher Definition Einzelangaben zu den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

„Produkt- und Servicebeschreibung“ oder „PSD“ bezeichnet die Beschreibung des Unify-Phone Services und der mit ihm verbundenen Dienste. Einige Funktionen des Unify Phone Services und der zugehörigen Dienste sind möglicherweise nur verfügbar, wenn eine entsprechende Lizenz erworben wurde.

“Produzieren“ von Unify Phone Services bedeutet, die Unify Phone Service Software in einem Rechenzentrum zu betreiben, den Nutzern den Zugang zu dieser Software zu ermöglichen und alle anderen Produkte und Dienste zur Verfügung zu stellen, die zusammen als Unify Phone Service bezeichnet werden. Der Unify Phone Service wird von Unify produziert.

„Regulierungsbehörde“ bezeichnet jede öffentliche Behörde, die eine Aufsichts- oder Regulierungsbefugnis über Ihren akkreditierten Vertriebspartner und/oder Unify und/oder den Unify Phone Service in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen in Bezug auf jeden Aspekt der Leistung oder Erfüllung von Rechten, Ansprüchen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Unify Phone Service hat oder von Zeit zu Zeit haben kann.

„Software Assurance“ bezeichnet das OpenScape Software Assurance Programm, das die Bereitstellung aller von Unify offiziell freigegebenen Softwareversionen (Software-Upgrades) für die vereinbarten Softwareprodukte von Unify umfasst, die in der Systemübersicht des Vertrages über die entsprechende OpenScape Software aufgeführt sind, soweit sie von Unify innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Software Assurance Vertrages bereitgestellt werden. Die Software Assurance bietet, soweit verfügbar, Versions-Upgrades an, die die Funktionalität und Kompatibilität einzelner oder aller Kommunikationssysteme innerhalb eines Kundennetzes erhöhen sollen. Zur Verdeutlichung: Software Assurance ist für die OpenScape VoIP-Plattform erforderlich, für die Unify Phone Services lizenziert wird, sie gilt nicht für die Unify Phone Services selbst.

“Standard” ist jede technische Spezifikation, die von einem Konsortium, einer Normungsorganisation, einer Interessengruppe oder einer ähnlichen Einrichtung zum Zweck der allgemeinen Übernahme durch die Industrie verteilt, veröffentlicht oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt wird.

„Subskription“ bezeichnet ein Geschäftsmodell, bei dem ein Kunde in regelmäßigen Abständen eine wiederkehrende Gebühr für den Zugang zu einem Produkt oder einer Dienstleistung entrichtet

„Unify Phone Lizenz“ bezeichnet eine von Unify angebotene Lizenz für OpenScape VoIP-Plattform des Kunden, die die Nutzung des Unify Phone Service ermöglicht. Die Lizenzen unterliegen den Bedingungen dieses Vertrags einschließlich aller Anhänge. Die Lizenzen definieren auch die Bedingungen für die Subskription des Unify Phone Service und die Gebührenstruktur für den Dienst gemäß Anhang 6 (Lizensierung).

„Unify Phone Service-Nutzerkonto“ ein Nutzerkonto für den Unify Phone Service. Unify weist darauf hin, dass das Unify Phone Service-Nutzerkonto in Cloud-Integrationsszenarien von einem Nutzerkonto auf einem anderen Cloud-Dienst bereitgestellt werden kann.

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Hinblick auf ein Unternehmen, dass dieses unmittelbar oder mittelbar durch einen oder mehrere zwischengeschaltete Parteien kontrolliert, kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei der Begriff „Kontrolle“ (einschließlich der Bezeichnungen „kontrolliert durch“ und „unter gemeinsamer Kontrolle mit“) die unmittelbare Befugnis, das Management und die Geschäftspolitik des Unternehmens durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, einen Vertrag oder anderweitig zu führen bzw. zu bestimmen oder dies zu veranlassen, bezeichnet.

„Vereinbarung“ bedeutet diese AGB, einschließlich aller Anhänge, Richtlinien oder anderer Dokumente, die durch Verweis einbezogen werden und die Nutzung des Unify Phone Services regeln.

„Verfügbar“ bedeutet, dass der Unify Phone Service für den Zugang und die Nutzung für die Nutzer verfügbar ist.

„Verfügbarkeitsausnahmen“ sind Ausfallzeiten, die außerhalb der Kontrolle von Unify liegen und unter denen der Unify Phone Service nicht in Übereinstimmung mit den SLA-Verpflichtungen von Unify, wie in Anlage 5 dargelegt, bereitgestellt werden kann.

„Vertragsvolumen“ bezeichnet den Betrag, der für aktive Unify Phone Lizenzen gezahlt wurde, die von Unify oder Ihrem akkreditierten Vertriebspartner erworben wurden.

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Daten, die eine Vertragspartei mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf andere Weise von der anderen Vertragspartei oder im Namen der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Vereinbarung erhalten hat, einschließlich aller geschäftlichen, kommerziellen und technischen Informationen und Daten, es sei denn, diese Informationen und Daten können nach dem Urteil einer umsichtigen Geschäftsperson nicht als vertraulich angesehen werden.

„Vorfall“ bezeichnet ein Ereignis, das die Bereitstellung des Unify Phone Service beeinträchtigt, z. B. ein Ausfall des Unify Phone Service. Die Prioritäten für Vorfälle sind im Anhang 5 (Technischer Support und Service Levels) näher beschrieben.

“Unify Phone Service Tenancy” oder “Tenancy” oder “Mandant“ bezeichnet ein logisch abgegrenztes Segment der Unify Phone Services Plattform, welches den Unify Phone Services Nutzern eines Endkunden zugeordnet ist.

 

Annex 4 – Acceptable Use Policy (AUP) für Unify Phone Service

  1. Definitionen

Großgeschriebene Begriffe, die hier verwendet werden, haben die in den AGB angegebene Bedeutung, sofern sie nicht ausdrücklich anders definiert sind.

  1. Unzulässige Verwendungen und Praktiken

Unify behält sich das Recht vor, jede ungesetzliche, verbotene, anormale oder ungewöhnliche Aktivität bei seiner Entscheidung über unzulässige Nutzung zu berücksichtigen. Insbesondere wird der Kunde die Nutzung des Unify Phone Services für ungesetzliche, invasive, verletzende, verleumderische oder betrügerische Zwecke weder erlauben noch Dritte dazu anstiften;

Es ist insbesondere unzulässig, Unify Phone Services zu verwenden,

  • für eingehendes oder ausgehendes Telemarketing oder Call-Center-Aktivitäten;
  • um personenbezogene Daten, einschließlich Kontonamen, vom Unify Phone Service und insbesondere vom Unify Phone Telefonverzeichnis zu erfassen oder zu sammeln, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Unify Phone Service Nutzer vor;
  • um einem automatisierten System, wie etwa „Robots“, „Spiders“, „Scrapers“, „Bots“, „Offline-Reader“ usw. mehr Anfragen, Pings oder andere Nachrichten an die Unify Phone Cloud Systeme zu senden, als man dies von einer natürlichen Person in der gleichen Zeitspanne mit einem herkömmlichen Webbrowser erwarten kann;
  • um die Nutzung des Unify Phone Services durch andere Nutzer oder die zur Bereitstellung des Unify Phone Service verwendeten Geräte zu stören. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, keine Versuche zu unternehmen, zuzulassen oder Dritte dazu zu veranlassen, die Dienste eines Rechners oder einer Netzwerkressource, die den Unify Phone Service bereitstellen, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit zu unterbrechen oder auszusetzen bzw. sie nicht verfügbar zu machen, z.B. durch einen DoS (Denial of Service)- oder DDoS (Distributed Denial of Service)-Angriff;
  • um Sicherheits- oder Zugangskontrollaspekte des Unify Phone Service zu verändern, zu deaktivieren, zu stören oder zu umgehen;
  • um den Unify Phone Service zu testen oder zurückzuentwickeln, um Einschränkungen, Schwachstellen zu finden oder Filterfunktionen zu umgehen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zwingend erlaubt.

Ferner ist es unzulässig,

  • die Unify Phone Service-Nutzerkonten weiter zu verkaufen;
  • falls Unify Phone Services ausgehende Anrufe in das öffentliche Telefonnetz ermöglicht, Nummern anzurufen (ob einzeln, nacheinander oder automatisch), um als Ergebnis der Anrufe Einnahmen für sich selbst oder andere zu erzielen, außer für die individuelle Geschäftskommunikation des Kunden;
  • ungewöhnliche Anrufmuster zu erzeugen, die mit der normalen Nutzung eines Anschlusses unvereinbar sind, z. B. regelmäßige Anrufe von kurzer Dauer oder Anrufe an mehrere Nummern innerhalb eines kurzen Zeitraums.

Unify behält sich das Recht vor, weitere ähnlich gelagerte Verhaltensmuster bei der Erkennung unzulässiger Nutzung des Unify Phone Service zu berücksichtigen.

  1. Meldung von Verstößen gegen die AUP

Berichte über angebliche Verstöße gegen die AUP sind an Unify zu schicken. Die Meldungen sollten so viel Information wie möglich enthalten, insbesondere den Namen des Melders und dessen Kontaktinformationen sowie eine Beschreibung des angeblichen Verstoßes. Sofern nicht anderweitig durch geltendes Recht vorgeschrieben, übernimmt Unify keine allgemeine Verpflichtung, auf angebliche Verstöße zu reagieren. Unify prüft alle verifizierten Meldungen und ergreift die Maßnahmen, die es nach eigenem Ermessen für angemessen hält.

  1. Konsequenzen von Verstößen

Unify kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung ein Unify Phone Service Nutzerkonto dauerhaft oder vorübergehend sperren oder anderweitig den Zugang zum Unify Phone Service verweigern, wenn Unify feststellt, dass das über Nutzerkonto gegen diese AUP oder diesen Vertrag verstoßen wurde. Unify wird den Kunden vor der Sperrung oder Beendigung des betreffenden Unify Phone Service Nutzerkontos über die missbräuchliche Nutzung informieren, es sei denn, es ist aufgrund der Art der Nutzung unerlässlich, so schnell wie möglich zu handeln, um Schaden zu verhindern. Insbesondere gilt dies, wenn Unify Kenntnis erhält über:

  • einen Versuch, die Integrität oder Sicherheit der Server und anderer zugrunde liegender Infrastrukturen, die den Unify Phone Service betreiben oder bereitstellen, zu beeinträchtigen oder zu gefährden, oder der Versuch, Übertragungen zu oder von diesen zu entschlüsseln;
  • jede Handlung, die eine unangemessene oder unverhältnismäßig große Last auf die Server und andere zugrundeliegende Infrastruktur, auf denen der Unify Phone Service läuft oder bereitgestellt wird, auferlegt oder nach eigenem Ermessen von Unify auferlegen könnte;
  • einen Versuch, das ordnungsgemäße Funktionieren des Unify Phone Services zu stören oder die von Unify eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, um den nicht autorisierten Zugang zum Unify Phone Service zu verhindern, insbesondere durch die Registrierung mit einer ungültigen E-Mail-Adresse.

Unify weist darauf hin, dass im Falle einer Sperrung des Unify Phone Services aufgrund einer AUP-Verletzung durch den Kunden oder seine Nutzer keine Rückerstattung für die von Unify oder akkreditierten Vertriebspartner erworbenen Unify Phone Lizenzen erfolgt.

  1. Änderungen dieser AUP

Unify bittet Sie, diese AUP regelmäßig zu überprüfen. Die vorliegenden AUP werden regelmäßig aktualisiert, um Feedback von Kunden sowie Änderungen von Unify Phone Service und anwendbaren Gesetzen Rechnung zu tragen. Unify wird Sie und Ihr Unternehmen über den Kundenkontakt durch E-Mail im Vorfeld über Änderungen informieren.

Anhang 6: Unify Phone Lizenz-Beschreibung und Service-Gebühren Struktur

Die Einzelheiten des Subskriptionsplans und der Gebührenstruktur ist abhängig von der OpenScape VoIP Plattform und dem für diese Plattform eingerichtete Software-Lizenzmodell. Dies ist in den nachstehenden beiden Tabellen dargestellt und im Folgenden näher erklärt:

1. OpenScape VOIP Plattform OpenScape Voice und OpenScape 4000

1 OpenScape VoIP Plattform OpenScape Voice Platform OpenScape 4000
2 Plattform SW Lizenzierung Unbefristete Lizenz (CAPEX) SW Subskriptions- Lizenz (SSL)
High Watermark
Subskription
Fixed rate
Unbefristete Lizenz
(CAPEX)
3 Unify Phone Lizenz

L30220-D622-B44
OpenScape Voice V10
Unify Phone User Lizenz
Pro Nutzer bestellen

L30220-S622-L485
Unify Phone Produktinstanz wird pro System bestellt.

L30220-D622-B213
Unify Phone Fixed rate wird pro System bestellt.

Plus
monatliche Fixed rate pro Nutzer zu bestellen
L30258-W622-A126
(Direkter Kanal)
L30220-D622-B213
(Indirekter Kanal)

L30220-Y622-T490 OpenScape 4000
Unify Phone Lizenz
Pro Nutzer bestellen

4 Subskriptionsbeginn Der Arbeitstag nach Eingang der Bestellung bei Unify Mit der Einrichtung von Nutzern Startdatum wie gewünscht Der Arbeitstag nach Eingang der Bestellung bei Unify
5 Anfängliche Subskriptions-Laufzeit Evergreen mit 12 Monaten Mindestlaufzeit 36 Monate Mindestlaufzeit, danach Kalenderjahr 12 Monate Evergreen mit 12 Monaten Mindestlaufzeit
6 Subskriptions-
Verlängerung
Nicht notwendig Jährlich bis 31. Januar Jährlich
(Subskription Startdatum)
Nicht notwendig
7 Lizenz-Mehrungen Jederzeit durch die Bestellung weiterer Unify Phone Lizenzen Jederzeit. Es werden nur die gemessenen Mengen in Rechnung gestellt. Jederzeit durch die Bestellung weiterer Unify Phone Lizenzen

Jederzeit durch die Bestellung weiterer Unify Phone Lizenzen

8 Lizenz-Minderungen Jederzeit 60 Kalendertage im Voraus durch schriftliche Benachrichtigung Jederzeit Es werden nur die gemessenen Mengen in Rechnung gestellt. Nach der Mindestlaufzeit
60 Kalendertage im Voraus durch schriftliche Benachrichtigung

Jederzeit 60 Kalendertage im Voraus durch schriftliche Benachrichtigung

9 Vertragskündigung Jederzeit 60 Kalendertage im Voraus durch schriftliche Benachrichtigung Entsprechend der Regelungen des Supplementary Agreement to Partner Agreement for Software Subscription Licensing Entsprechend der Regelungen des Supplementary Agreement to Partner Agreement for Software Subscription Licensing

Jederzeit 60 Kalendertage im Voraus durch schriftliche Benachrichtigung

10 Zahlungsverzug

Direkt – 30 Tage
gemäß Kundenvertrag
Indirekt – gemäß Cloud Rahmenvertrag

Entsprechend der Regelungen des
SSL – Agreements

Entsprechend der Regelungen des
SSL – Agreements

Direkt – 30 Tage
gemäß Kundenvertrag
Indirekt – gemäß Cloud Rahmenvertrag

11 Abrechnungszeitraum Kalender-monatlich Kalender-monatlich Jährlich Kalender-monatlich
12 Abrechnungseinheit Bestellte Unify Phone Lizenz Eingerichtete Unify Phone Client Bestellte Unify Phone Lizenz Bestellte Unify Phone Lizenz
13 Abgerechnetes Volumen Bestellte Unify Phone Lizenzen High Watermark Bestellte Unify Phone Lizenzen Bestellte Unify Phone Lizenzen

 

Erläuterungen:

1. Die OpenScape VoIP-Plattform ist die Plattform des Kunden, die in Verbindung mit Unify Phone Services verwendet wird.

2. Das SW-Lizenzmodell der Plattform gibt an, wie die SW Ihrer OpenScape VoIP-Plattform lizenziert wird. Alle Plattformen unterstützen das unbefristete Lizenzmodell, aber für OpenScape Voice hat der Kunde sich möglicherweise für ein Subskriptionsmodell entschieden, das heißt einer SW-Subskriptionslizenz (SSL) High Watermark oder Subskription Fixed rate.

3. Wenn die Plattform des Kunden bereits in einer SW-Subskription License (SSL) High Watermark-Modell lizenziert ist, werden die Unify Phone Services über eine Produktinstanz bestellt. Wenn Ihre Plattform über eine Fixed rate Subskription lizenziert ist, wird Unify Phone pro System bestellt und zusätzlich sollten Nutzerabonnements pro Nutzer bestellt werden. Wenn Ihre OpenScape Voice- oder OpenScape 4000-Plattform unbefristet lizenziert ist, muss eine Unify Phone-Lizenz pro Benutzer bestellt werden.

4. Die Unify Phone Service Subskription beginnt am Geschäftstag nach Eingang der Bestellung der Unify Phone-Lizenzen bei Unify, wenn die OpenScape Voice und OpenScape 4000 – Plattform des Kunden unbefristet lizenziert ist, und mit der Einrichtung des ersten Unify Phone Nutzers, wenn die OpenScape VoIP Plattform in einem SW-Subskriptionsmodell High Watermark lizenziert ist. Wenn Ihre OpenScape VoIP Plattform als Fixed rate Subskription lizenziert ist, beginnt das Abonnement zum gewünschten Startdatum.

5. Die Mindestlaufzeit ist die anfängliche Subskriptionsdauer der Unify Phone Services nach dem Beginn der Subskription gemäß den Bedingungen dieses Vertrages. Wenn die OpenScape Voice oder OpenScape 4000 Plattform des Kunden unbefristet lizenziert ist, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unify Phone Subskriptionen sind dann Subskriptionen, die nie ablaufen, es sei denn, sie werden von Unify oder dem Kunden ausdrücklich gekündigt. Wenn die OpenScape VOIP Plattform in einem Subskriptionsmodell lizenziert ist, endet die Unify Phone Subskription gemeinsam mit der SSL für OpenScape Voice. Co-Terminierung bedeutet, dass die anfängliche Laufzeit der Unify Phone Services mit der verbleibenden Laufzeit des SW-Subskription der OpenScape VoIP-Plattform zusammenfällt.

6. Sobald die anfängliche Laufzeit der Unify Phone Subskription endet, wird sie automatisch um weitere 12 Monate verlängert, wenn die OpenScape Voice und OpenScape 4000 Plattform des Kunden unbefristet lizenziert ist. Bei OpenScape Voice, das in einem Subskriptionsmodell lizenziert ist, fällt die Subskriptionsverlängerung für Unify Phone Services mit der Subskriptionsverlängerung für die Plattform zusammen (Co-Terminierung).

7. Bei OpenScape Voice und OpenScape 4000 Plattformen mit unbefristeter Lizenzierung können jederzeit zusätzliche Unify Phone-Lizenzen bestellt werden (Lizenz-Mehrung), um mehr Nutzer für Unify Phone Services einrichten zu können. Für OpenScape VoIP Plattformen, die in einem Subskriptionmodell lizenziert sind, können einfach weitere Nutzer eingerichtet werden, die dann automatisch abgerechnet werden. Für OpenScape VoIP Plattformen mit einer Fixed rate Subskription, müssen weitere Nutzerabonnements bestellt werden.

8. Bei OpenScape Voice und OpenScape 4000 Plattformen mit unbefristeter Lizenzierung können die Unify Phone Lizenzen jederzeit auf schriftlichen Antrag an Ihren Unify Phone Service Provider mit einer Kündigungsfrist von sechzig (60) Kalendertagen herabgesetzt werden (Lizenz-Minderung). Bei OpenScape-Plattformen, die im Rahmen eines SW Subskriptionsmodells High Watermark lizenziert sind, sind lediglich die Nutzer zu löschen, die den Unify Phone Service nicht mehr nutzen. Diese Nutzer werden dann nicht mehr abgerechnet., es sind lediglich die Benutzer abzustellen, die für die Unify Phone Services nicht mehr benötigt werden. Für OpenScape-Plattformen, die in der Fixed rate Subskription lizenziert sind, kann eine Verringerung der Nutzerzahl 60 Tage im Voraus vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit für die nächste 12-monatige Vertragslaufzeit beantragt werden.

9. Bei OpenScape VoIP-Plattformen OpenScape Voice und OpenScape 4000 mit unbefristeter Lizenzierung kann der Kunde seine Unify Phone Subskription schriftlich mit einer Frist von sechzig (60) Kalendertagen gegenüber dem Anbieter der Unify Phone Services kündigen. Bei OpenScape Plattformen, die in einem Subskriptionsmodell lizenziert sind, endet die Unify Phone Subskription gemeinsam mit der Subskription der OpenScape VoIP-Plattform.

10. Der Anbieter der Unify Phone Services stellt dem Kunden die Gebühren für den Unify Phone Service in einem monatlichen Abrechnungszeitraum in Rechnung, wie in der Tabelle unter Artikel 1 oben angegeben. Eine Ausnahme bildet das Fixed rate Subskription Modell mit einem Abrechnungszeitraum von einem Jahr ab dem Startdatum des Abonnements.

11. Bei OpenScape VoIP-Plattformen OpenScape Voice und OpenScape 4000 mit unbefristeter Lizenzierung werden dem Kunden die bestellten Unify Phone Lizenzen als Abrechnungseinheit in Rechnung gestellt. Bei OpenScape Plattformen, die in einem SW Subskriptionslizenz High Watermark Modell lizenziert sind, ist die Abrechnungseinheit ein Unify Phone Client, der auf der OpenScape VoIP-Plattform des Kunden eingerichtet ist. Bei OpenScape-Plattformen, die im Fixed rate Subskription Modell lizenziert sind, ist die Abrechnungseinheit ein bestellter Unify Phone Client Ihrer OpenScape VoIP-Plattform.

12. Bei OpenScape VoIP-Plattformen OpenScape Voice und OpenScape 4000 mit unbefristeter Lizenzierung entspricht das abgerechnete Volumen der Anzahl der bestellten Abrechnungseinheiten. Für OpenScape-Plattformen, die in einem SW Subskriptionslizenz Modell lizenziert sind, wird das High Watermark-Abrechnungsmodell verwendet und die höchste gemessene Menge in einem Abrechnungszeitraum wird als abzurechnendes Volumen verwendet. Für OpenScape-Plattformen, die in einem Fixed rate Subskription Modell lizenziert sind, ist das abgerechnete Volumen die Anzahl der jährlich im Voraus bestellten Abrechnungseinheiten.

2 OpenScape VOIP Plattform OpenScape Business (OSBiz)

1 OpenScape VoIP Plattform OpenScape Business (OSBiz)
2 Plattform SW Lizenzierung Unbefristete Lizenz
(CAPEX)
PAYGO Lizenz
3 Unify Phone Lizenz

Für jedes System bestellen
L30250-U622-B756
Unify Phone Lizenz für OSBiz CAPEX

Keine weitere UP-Lizenz erforderlich. Service kann auf OSBiz aktiviert werden.

L30250-U622-B695
OSBiz Base PAYGO X3, X5, X8, S

L30250-U622-B714
OSBiz Base PAYGO X1

Keine weitere UP-Lizenz erforderlich. Service kann auf OSBiz aktiviert werden, basierend auf der bereits aktivierten PAYGO Basislizenz

4 Subskriptionsbeginn Mit der Einrichtung von Nutzern Mit der Einrichtung von Nutzern
5 Anfängliche Subskriptions-Laufzeit Evergreen mit keiner Mindestlaufzeit Evergreen mit keiner Mindestlaufzeit
6 Subskriptions- Verlängerung Nicht notwendig Nicht notwendig
7 Lizenz-Mehrungen Bis zum festgelegten Nutzermaximum der Basislizenz Bis zum festgelegten Nutzermaximum der Basislizenz
8 Lizenz-Minderungen Es werden nur gemessene Mengen in Rechnung gestellt. Es werden nur gemessene Mengen in Rechnung gestellt.
9 Vertragskündigung Jederzeit 60 Kalendertage im Voraus durch schriftliche Benachrichtigung von Unify Jederzeit 60 Kalendertage im Voraus durch schriftliche Benachrichtigung von Unify
10 Zahlungsverzug Entsprechend der Regelungen des Supplementary Agreement to Partner Agreement for Software Subscription Licensing Entsprechend der Regelungen des Supplementary Agreement to Partner Agreement for Software Subscription Licensing
11 Abrechnungszeitraum Monatlich
Vom 16. eines Monates bis zum
15. des Folgemonates

Monatlich
Vom 16. Eines Monats bis zum
15. des Folgemonats

12 Abrechnungseinheit Eingerichtete Unify Phone Client Eingerichtete Unify Phone Client
13 Abgerechnetes Volumen High Watermark High Watermark

 

Erläuterungen:

1. Die OpenScape Business (OSBiz) ist die Plattform des Kunden, die in Verbindung mit Unify Phone Services verwendet wird.

2. Das SW-Lizenzmodell der Plattform gibt an, wie die SW Ihrer OpenScape VoIP-Plattform lizenziert wird. Die OpenScape Business Plattform unterstützt das unbefristete Lizenzmodell, aber der Kunde hat sich möglicherweise für ein Subskriptionsmodell – das PAYGO Modell – entschieden.

3. Wenn die Plattform des Kunden bereits in einer PAYGO Subskription lizenziert ist, sind die Unify Phone Services mit diesem Abonnement verknüpft, und es müssen keine zusätzlichen Unify Phone-Lizenzen bestellt werden. Wenn die OpenScape Business unbefristet lizenziert ist, muss eine einzelne Systemlizenz für Unify Phone bestellt werden.

4 Die Unify Phone Service Subskription beginnt mit der Einrichtung eines Unify Phone Nutzers.

5. Sowohl für CAPEX als auch für PAYGO gibt es keiner anfängliche Subskriptionslaufzeit, d.h. die Unify Phone Services Subskriptionen sind Subskriptionen, die nie ablaufen, es sei denn, sie werden von Unify oder dem Kunden ausdrücklich gekündigt.
Wenn die OpenScape Business in einem PAYGO Subskriptionsmodell lizenziert ist, endet die Unify Phone Subskription gemeinsam mit der OpenScape Business PAYGO Lizenz. Co-Terminierung bedeutet, dass die anfängliche Laufzeit der Unify Phone Services mit der verbleibenden Laufzeit des SW-Subskription der OpenScape Business Plattform zusammenfällt.

6. Für Unify Phone Service in einem CAPEX- oder PAYGO-System läuft die Subskription bis zur ausdrücklichen Kündigung weiter. Bei der OpenScape Business, das in einem PAYGO Subskription Modell lizenziert ist. fällt die Subskriptionsverlängerung für Unify Phone Services mit der Subskriptionsverlängerung für die Plattform zusammen (Co-Terminierung). Bei OpenScape Business Unbefristete Lizenz (CAPEX), wird die Unify Phone Service-Subskription gemäß den Bedingungen der Zusatzvereinbarung zum Partnervertrag für die Software Subskription Lizenzierung (Supplementary Agreement to Partner Agreement for Software Subscription Licensing) verlängert.

7. Für OpenScape Business CAPEX und PAYGO können jederzeit neue Unify Phone-Lizenzen hinzugefügt werden (Lizenz-Mehrung), die Gebühren unterliegen dem Abrechnungszeitraum.

8. Bei OpenScape Business CAPEX und PAYGO können jederzeit Unify Phone-Lizenzen entfernt werden (Lizenz-Minderung), die Gebühren unterliegen dem Abrechnungszeitraum.

9. Bei OpenScape Business Plattformen, die in einem PAYGO Subskription Modell lizenziert sind, endet die Unify Phone Subskription gemeinsam mit der Subskription der Plattform (Co-Terminierung). Bei OpenScape Business Unbefristete Lizenz (CAPEX) kann die Unify Phone Service-Subskription schriftlich mit einer Frist von 60 Tagen an den Anbieter der Unify Phone Services schriftlich gekündigt werden.

10. Der Anbieter der Unify Phone Services stellt dem Kunden die Gebühren für den Unify Phone Service in einem monatlichen Abrechnungszeitraum in Rechnung, wie in der Tabelle unter Artikel 2 oben angegeben.

11. Bei OpenScape Business Plattformen ist die Abrechnungseinheit ein Unify Phone Client, der auf der Plattform des Kunden eingerichtet ist.

12. Bei OpenScape Business CAPEX und PAYGO ist das abgerechnete Volumen die Anzahl der bereitgestellten Nutzer. Es wird das High Watermark-Abrechnungsmodell verwendet und die höchste gemessene Menge in einem Abrechnungszeitraum wird als abzurechnendes Volumen verwendet.