Cloud Service Vereinbarung

für Unify Cloud Services

Gültig ab 13. Dezember 2019 | Vorversionen

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Diese Cloud Services Vereinbarung (die “Vereinbaung”, oder “CSV”) mit allen ihren Anhängen ersetzt die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) für Circuit (Version V2.0 vom August 2016)

1 Klicken & Akzeptieren, Vertragspartner

Mit einem Klick auf “Akzeptieren”bestätigen Sie dass Sie diese Vereinbarung einschließlich der angehängten Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) und die Auftragsdatenverarbeitungs-vereinbarungen (ADV) gelesen haben und damit einverstanden sind. Sie bestätigen ferner dass Sie ein Unternehmen oder eine Organisation vertreten (im folgenden “Kunde” genannt) und von diesem oder dieser autorisiert sind das CSA in dessen oder deren Namen zu akzeptieren.

Diese CSV ist abgeschlossen zwischen Kunde und

Unify Software and Solutions GmbH & Co. KG
Mies-van-der-Rohe-Strasse 6
80807 München.

Im Folgenden als “Unify” bezeichnet. Unify und Kunde werden zusammen als “Parteien” bezeichnet.

Wenn Sie mit dieser CSV nicht einverstanden sind, klicken sie bitte auf ”Ablehnen” / “Zurück” und verwenden Unify Cloud Services nicht.

2 Vertragsdokumente

Diese Vereinbarung schließt folgende Anhänge ein:

a) Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) mit Anhängen

b) Acceptable Use Policy (AUP)

c) Preise und Zahlungsbedingungen (PZB)

d) Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) für Unify Cloud Services

die unter den jeweligen Links zu finden sind und Teil dieser Vereinbarung sind.

3 Datenschutz

Zur Bereitstellung von Unify Cloud Services verarbeitet Unify personenbezogene Daten von

a) Personen die Unify Cloud Services nutzen, und von

b) Personen die als Kunden und Rechnungskontakt für Unify Cloud Services registriert werden.

Diese beiden Prozeßketten fallen unter Anwendare Datenschutzgesetze. Der Kunde und Unify stimmen ausdrücklich zu, für diese beiden Prozeßketten eine gemeinsame Verantwortung zu tragen, die in zwei Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen (ADV) für die Prozessketten a) und b) niedergelegt ist. Diese beiden ADVs sind Bestandteil deser CSV.

Mit einem Klick auf “Akzeptieren” akzeptiert der Kunde die beiden angegebenen ADVs mit Unify.

4 Kostenlose und Kostenpflichtige Abonnementpläne

4.1 Unify stellt Unify Cloud Services auf Abonnementbasis bereit und bietet kostenlose und kostenplichtige Abonnementpläne an. Kostenlose Abonnementpläne bieten begrenzte Funktionalität und / oder Cloud Service Zugang nur für einen begrenzten Nutzungszeitraum an. Mehr dazu können Sie dem Anhang Produkt und Servicebeschreibung (PSB) der Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) entnehmen.

Soweit nicht anders zwischen Unify und Kunde schriftlich vereinbart, weist Unify dem Kunden einen kostenlosen Abonnementplan zu, wenn die Schaltfläche “Akzeptieren” geklickt wird, d.h. Unify wird dem Kunden für diese kostenlosen Cloud Services keine Gebühren in Rechnung stellen.

4.2 Sie haben die Wahl, von einem kostenlosen zu einem kostenplichtigen Abonnementplan zu konvertieren, entweder online unter Pakete Verwalten in der Tenancy Administration, oder indem Sie einer Unify oder Atos Repräsentanz in einem Land in dem Unify Cloud Services freigegeben sind, einen Auftrag für einen kostenpflichtigen Abonnementplan erteilen.

4.3 Wenn Sie einen kostenpflichtigen Abonnementplan von einem Unternehmen der Atos Gruppe erhalten, erlischt diese CSV mit Unify, sobald eine neue Cloud Service Vereinbarung zwischen Ihnen und diesem Unternehmen In Kraft tritt. Sehen Sie bitte dazu auch Klausel 6.2.

5 Gebühren für kostenpflichtige Abonnementpläne mit Unify

Gebühren und Zahlungsbedingungen für Unify Cloud Services sind im Anhang Preise und Zahlungsbedingungen (PZB) zu diesem CSA angegeben. Falls Sie davon abweichende Preise und Zahlungsbedingungen von einem Unify oder Atos Unternehmen angeboten bekommen, so haben diese angebotenen Preise Vorrang gegenüber den Angaben in der PZB.

6 Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Dauer dieser CSV und der ADVs sowie die Bestimmungen zur Vertragskündigung und der Wirkung einer Kündigung sind in Abschnitt 14 der ANB beschrieben.

6.2 Zusätzlich tritt eine Kündigung der CSV auch unter folgenden Umständen ein:

  • Der Kunde führt sein Abonnementkonto zu Unify Cloud Services von einer Cloud Service Vereinbarung mit Unify zu einer Cloud Service Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen der Atos Gruppe über
  • Unify stimmt, nach ausschließlich eigenem Ermessen, dem Ansuchen eines von Unify akkreditierten Vertriebspartners zu, das Abonnementkonto des Kunden zu Unify Cloud Services von einer Cloud Services Vereinbarung mit Unify zu einer Cloud Service Vereinbarung mit dem Vertriebspartner zu überführen, der Kunde stimmt dieser Überführung zu, und es tritt eine neue Cloud Services Vereinbarung mit dem Vertriebspartner in Kraft.

In diesen Fällen wird Unify den Cloud Service dem Kunden weiter bereitstellen. Die Klausel 14.3 in den ANB tritt nicht in Kraft. Die ADVs zwischen Kunde und Unify bleiben jedoch bestehen.

7 Vertraulichkeit

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen und Daten, die eine Partei mündlich, schriftlich, auf elektronischem Weg oder anderweitig von oder im Namen der anderen Partei in Verbindung mit dem Vertrag erhalten hat, einschließlich aller geschäftlichen, wirtschaftlichen und technischen Informationen und Daten, es sei denn, diese Informationen und Daten können nach dem Ermessen eines ordentlichen Kaufmanns nicht als vertraulich betrachtet werden.

7.1 Jede Partei wird vertrauliche Informationen ausschließlich für die Durchführung der Vereinbarung verwenden und sie mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie in Bezug auf eigene vertrauliche Informationen walten lässt, zumindest aber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, und gibt vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiter. Tochtergesellschaften, Subunternehmer und Mitarbeiter einer Partei gelten nicht als Dritte, mit der Maßgabe, dass sie die vertraulichen Informationen nur dann erhalten, wenn sie diese zur Durchführung des Vertrags erhalten müssen (sog. „need-to-know“ Prinzip).

Jede Partei ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle Empfänger vertraulicher Informationen durch Vertraulichkeitsverpflichtungen, die mit denen in dieser Vereinbarung vergleichbar sind, gebunden sind. Jede Partei ist verantwortlich dafür, dass die Empfänger, denen sie die vertraulichen Informationen offenlegt, die in diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen einhalten.

7.2 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (a) der empfangenden Partei auf rechtmäßige Weise bereits bekannt waren oder dies nach Offenlegung wurden, vorausgesetzt, dass nach Kenntnis der empfangenden Partei der die vertraulichen Informationen offen legende Dritte nicht seinerseits gegen eine Vertraulichkeitspflicht verstoßen hat; (b) nach der Übermittlung an die empfangende Partei öffentlich bekannt wurden, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei nicht verantwortlich dafür ist, dass diese vertraulichen Informationen öffentlich bekannt werden und ferner mit der Maßgabe, dass vertrauliche Informationen nicht allein deshalb insgesamt als „öffentlich“ bekannt gelten, nur weil einzelne Teile davon öffentlich bekannt sind oder werden; (c) von der empfangenden Partei unabhängig von der offenlegenden Partei entwickelt oder erworben werden; (d) die Bekanntgabe von der offenlegenden Partei schriftlich freigegeben wurde; oder (e) von der empfangenden Partei aufgrund anwendbarer Gesetzen offengelegt werden müssen, unter der Voraussetzung, dass diese, sofern dies nicht wiederum aufgrund der anwendbaren Gesetze untersagt ist, die andere Partei unverzüglich über die Pflicht zur Offenlegung informiert wurde, so dass die andere Partei eine Sicherungsverfügung oder ein anderes geeignetes Rechtsmittel erwirken kann. Sollte eine solche Sicherungsverfügung oder ein anderes Rechtsmittel nicht erwirkt werden können, oder verzichtet die andere Partei schriftlich auf die Verpflichtung der empfangenden Partei zur Einhaltung der Bedingungen von Ziffer 7, übermittelt die empfangende Partei nur soweit Informationen, wie es ihr durch eine schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsberaters empfohlen wird und im gesetzlich erforderlichen Rahmen. Die empfangende Partei ergreift ferner alle zumutbaren Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass diese erzwungenermaßen offen gelegten vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.

Die Partei, die sich auf eine der vorgenannten Ausnahmen beruft, muss nachweisen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

7.3 Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 7 zum Umgang mit vertraulichen Informationen bestehen auch nach Beendigung des Vertrags, unabhängig von dem Rechtsgrund für die Beendigung, für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag beendet wurde. Sofern eine Partei aufgrund anwendbarer Gesetze vertrauliche Informationen für eine darüber hinausgehende Zeit aufbewahren muss, z.B. aus steuerlichen Gründen oder für eine Buchprüfung, darf sie dies nur für die Dauer solcher gesetzlichen Verpflichtungen tun, und währenddessen gelten die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Vertrag fort, bis die entsprechenden vertraulichen Informationen im ordentlichen Geschäftsgang der empfangenden Partei vernichtet werden.

7.4 Jede Partei hat das Recht, jederzeit die Rückgabe oder Vernichtung aller vertraulichen Informationen sowie jeglicher Kopien davon zu fordern. Die empfangende Partei verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen ab dem Eingang einer solchen Aufforderung, alle vertraulichen Informationen zurückzugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen.

Dies gilt nicht für (a) im ordentlichen Geschäftsgang erstellte Backup-Kopien elektronisch gespeicherter Daten; (b) soweit die empfangende Partei nach den anwendbaren Gesetzen verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen oder Kopien davon aufzubewahren und (c) soweit die empfangende Partei die vertraulichen Informationen benötigt, um die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen oder um ihre Rechte durchzusetzen.

8 Allgemeine Bestimmungen

8.1 Marketing

Unify darf den Namen, die Marke und das Logo Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation auf Unify‘s Webseite und in Unify‘s Marketingunterlagen verwenden, wenn Sie Unify zuvor dazu schriftlich Ihre Zustimmung erklärt haben, wobei Sie eine erbetene Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern werden. Auch ohne Ihre vorherige Zustimmung darf Unify angeben, dass Sie Unify Kunde sind und Unify Cloud Services nutzen, sofern Unify keine Einzelheiten des Vertrags oder der Beziehung von Ihnen zu Unify offenlegt.

8.2 Unabhängige Vertragsparteien

Jede Partei handelt als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Vertreter oder Partner oder Teilnehmer an einem Joint Venture (mit) der anderen Partei. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags hat keine der Parteien das Recht, irgendeine Verpflichtung für die andere Partei zu begründen oder für die andere Partei zu handeln, weder ausdrücklich noch konkludent.

8.3 Vollständiger Vertrag, Schriftform

Diese CSV und alle Dokumente, die in die Vereinbarung eingebunden sind oder auf die in den Vereinbarung verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung der Partei zum Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen der Parteien. Änderungen der Veeinbarung bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

8.4 Abtretung

Diese CSV und alle Rechte und Lizenzen, die nach dieser Vereinbarung gewährt werden, können vom Ihnen nicht übertragen oder abgetreten werden, sie können jedoch von Unify ohne Einschränkungen und unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze abgetreten werden.

8.5 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt.

8.6 Salvatorische Klausel

Falls eine einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar ist, bleibt der Rest der Vereinbarung weiterhin vollständig in Kraft. Die Parteien werden in diesem Fall eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

8.7 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist München, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist nach anwendbaren Gesetzen zwingend vorgeschrieben.

 

Anhang – Preise und Zahlungsbedingungen (PZB) für Circuit

1. Gebühren- und Preisstruktur

1.1 Service Packages

Circuit wird in folgenden Service Packages mit entsprechender monatlicher Vergütung/Circuit User angeboten:

Service Package Free Team Professional

Enterprise

Je Fee per user and month -/- USD 3,95

EUR 3,95

GBP 2,95

CHF 3,95

USD 6,95

EUR 6,95

GBP 4,95

CHF 6,95

USD 14,95

EUR 14,95

GBP 10,95

CHF 14,95

Anhang – Produkt- und Servicebeschreibung (PSB) enthält Details über die Funktionalitäten, die in den jeweiligen Service Packages enthalten sind. Weitere Service Packages können im Laufe der Zeit hinzugefügt werden.

Sobald entweder die gebuchten Volumengrenzen erreicht sind (z.B. Speicherkapazität) oder zusätzliche Funktionalitäten benötigt werden, müssen Sie entscheiden, ob Sie zu einem höherwertigen Service Package wechseln möchten, und welche Ihrer Circuit Nutzer entsprechend umgewandelt werden sollen.

1.2 Kostenfreie Service Packages, Testnutzung

Mit FREE bietet Unify eine kostenloses Service Package mit einem begrenzten Funktionsumfang an. Einzelheiten dazu stehen in Besondere Bestimmungen für FREE. Wenn Sie sich entscheiden, zu einem kostenpflichtigen Service Package zu wechseln, müssen Sie alle Ihre Circuit-Nutzer, die Sie behalten möchten, auf das gewählte Service Package aktualisieren. Nutzer, die nicht aktualisiert werden, werden von Ihrer Circuit Tenancy gelöscht, dies gilt auch für die Circuit Nutzerdaten.

2. Rechnungen, Kosten

2.1 Fixe Vergütungen werden kalendermonatlich im Voraus in Rechnung gestellt und abgebucht. Sie werden zeitanteilig für den Rest des Kalendermonats angepasst, in dem Sie sich für Circuit angemeldet haben und für den Kalendermonat, in dem die Vertragslaufzeit endet. Unify wird sich bemühen, davon abweichende individuelle Abrechnungszyklen zu ermöglichen, aber sofern solche Abrechnungszyklen von einem monatlichen Rhythmus abweichen, wird Unify den Kalendermonat als Grundlage für die Berechnung der Service Levels gemäß Anhang – Service Level Agreement (SLA) heranziehen.
2.2 Falls Ihre Nutzung von Circuit die Grenzen des vereinbarten Verbrauchsvolumens überschreitet, z.B. Speichervolumen, kann zusätzliche Vergütung entstehen, wie oben aufgeführt. Hierauf wird deutlich hingewiesen, bevor Kosten nach den dann geltenden Listenpreisen von Unify entstehen.

2.3 Unify kann Ihnen alle Leistungen, Lieferungen und bereitgestellte Funktionen, die nicht im Anhang – Produkt- und Servicebeschreibung (PSB) aufgeführt werden, z.B. also Beratungsdienstleistungen, gesondert in Rechnung stellen. In diesen Fällen gelten für diese Lieferungen oder Leistungen oder Funktionen die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Listenpreise von Unify. Wenn Leistungen nach Zeitaufwand/Materialaufwand berechnet werden, werden aufgewendete Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit berücksichtigt. Werden Stunden- oder Monatssätze in Rechnung gestellt, wird jede begonnene Stunde mit einem anteiligen Abrechnungssatz abgerechnet. Für Leistungen, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten von Unify erbracht werden sollen, werden Zuschläge berechnet. Außerdem berechnet Unify Nebenkosten, z.B. Kosten für notwendige Reisen und Unterbringung. Sie können jederzeit vor der Bestellung zusätzlicher Dienstleistungen von Unify die aktuellen Listenpreise und die für Ihren Standort geltenden Stundensätze anfordern.

2.4 Alle Rechnungen für Circuit werden automatisch per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse versandt. Per E-Mail versandte Rechnungen gelten an dem Tag, an dem sie versandt wurden, als Ihnen zugegangen. Eine Papierversion kann auf Anfrage versandt werden, dies verschiebt das Zugangsdatum jedoch nicht.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unify ist berechtigt, das von Ihnen angegebene Zahlungsverfahren in Anspruch zu nehmen, welches Sie bei Abschluss des Vertrags angegeben haben (z.B. Kreditkarte, Girokonto/Lastschrift, usw.). Unify darf dieses Zahlungsverfahren für alle Beträge verwenden, die während Ihrer Nutzung von Circuit fällig werden; das gilt auch für wiederkehrende Vergütung. Sie müssen sicherstellen, dass das Zahlungsverfahren jederzeit gültig und von Unify in Anspruch genommen werden kann.

3.2 Alle Beträge sind innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Aufrechnung oder Abzüge zahlbar und fällig. Die Zahlung muss in der auf der Rechnung angegebenen Währung erfolgen.

3.3 Wenn Sie eine Kreditkarte als Zahlungsinstrument angegeben haben, kann die Kreditkarte auch am Datum der Rechnung belastet werden.

3.4 Wenn Sie Unify erlaubt haben, Ihre Kreditkarte mit wiederkehrenden Beträgen zu belasten, kann Unify die Karte automatisch am jeweiligen Fälligkeitsdatum, in der Regel jeden Monat, mit den ausstehenden Beträgen belasten. Einmalige Zahlungen werden bei Fälligkeit entsprechend der Rechnung belastet.

3.5 Wenn Sie Unify erlaubt haben, Ihr Konto per Lastschrift zu belasten, kann Unify Ihr Konto automatisch am jeweiligen Fälligkeitsdatum, in der Regel jeden Monat, mit den ausstehenden Beträgen belasten. Einmalige Zahlungen werden frühestens fünf (5) Arbeitstage nach Zugang der Rechnung von Ihrem Konto abgebucht. Sie sind verantwortlich für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos am Fälligkeitsdatum/an den Fälligkeitsdaten und, sofern das nicht der Fall ist, sind sie verpflichtet, Unify für alle daraus entstehenden Aufwendungen oder Schäden zu entschädigen.

3.6 Wenn Sie das Konto bei einer Bank in der Single European Payments Area (SEPA) haben, muss Unify Sie möglicherweise um Ausstellung eines gesonderten SEPA-Lastschriftmandat bitten, mit dem Sie Unify bevollmächtigen, Ihr Konto zu belasten. sie sind damit einverstanden, dass die Vorabankündigungsfrist auf einen (1) Tag reduziert wird.

3.7 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Zahlungsverpflichtungen unwiderruflich und gezahlte Beträge nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch für vorausgezahlte Beträge, falls Unify den Vertrag aus wichtigem, von Ihnen zu vertretendem Grund kündigt.

4. Beanstandungen und Zahlungsverzug

4.1 Einwendungen gegen die Rechnung müssen Unify schriftlich innerhalb von sechzig (60) Tagen ab Rechnungsdatum mitgeteilt werden. Unify kann den Zugriff auf Circuit aussetzen, wenn unbestrittene Rechnungen nicht bezahlt werden. Dieser Zeitraum kann ggf. gemäß dem jeweiligen SEPA-Mandat angepasst werden. Klarstellend wird festgehalten, dass für Verfügbarkeitsgutschriften ausschließlich Anhang – Service Level Agreement (SLA) gilt.

4.2 Zahlungen können nur gegen eigene Ansprüchen aufgerechnet oder zurückbehalten werden, wenn Unify dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, diese Ansprüche von Unify nicht bestritten werden oder sie rechtskräftig festgestellt wurden.

4.3 Unify kann Verzugszinsen zum jeweils höchsten für den unternehmerischen Verkehr zulässigen Satz für ausstehende monatliche Zahlungen in Rechnung stellen, die nicht hinreichend bestritten wurden. Sie tragen auch alle notwendigen Kosten für Beitreibungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und sonstiger Kosten, die Unify hierdurch entstanden sind. Gesetzlich geregelte Einschränkungen dieser Erstattungspflicht bleiben unberührt.

5. Steuern

Die Vergütung versteht sich ohne Steuern, Abgaben oder Zölle, die von zuständigen Behörden erhoben werden. Sie sind allein verantwortlich für die Bezahlung solcher Steuern, Abgaben oder Zölle: Ausgenommen sind Einkommenssteuern von Unify. Sofern Unify rechtlich verpflichtet ist, Quellensteuern einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen, ist der entsprechende Betrag von Ihnen zu bezahlen, es sei denn, Sie legen Unify eine gültige Freistellungsbescheinigung der jeweiligen Behörde vor.

6. Anpassung der Vergütung

6.1 Unify kann jederzeit die Vergütung anpassen, wenn diese Änderungen der Kostenstruktur von Unify in den Bereichen Personal, Material, Hosting, Vorleistungen von Dritten oder andere Kostenfaktoren widerspiegeln. Unify wird Sie darüber mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch E-Mail an den Kundenkontakt informieren. Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, erhöht Unify die Vergütung während der ersten zwölf (12) Monate der Mindestlaufzeit nicht.

6.2 Wenn Sie die Anpassung nicht akzeptieren wollen, können Sie Ihren Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Anpassung wirksam wird. Die Kündigung kann durch die Kundenkontaktperson erfolgen und bedarf der Schriftform. Wenn die Anpassung für Unify aufgrund anwendbarer Gesetze zwingend vorgeschrieben ist, z.B. wegen einer Steuererhöhung, wird Unify Sie zwar benachrichtigen, Sie haben in diesem Fall jedoch kein Kündigungsrecht.

6.3 Unify kann jederzeit Leistungsmerkmale und Funktionen zu Circuit hinzufügen, die nur gegen zusätzliche Vergütung bereitgestellt werden. Wenn Sie diese zusätzlichen Leistungsmerkmale oder Funktionen nutzen möchten, loggen Sie sich bitte in das Circuit-Tenancy-Administratorkonto ein, oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei Unify oder Ihrem Unify-Partner.

 

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